Laut Art. 20 GG haben wir das Recht auf Widerstand, ja fast
sogar schon die Pflicht.
Nur, wie ist der Widerstand definiert?
Und, so verkehrt war es wohl doch alles nicht, was man uns
frueher ueber die Kapitalisten erzaehlte…?
Hallo tafp,
ich weiss ja nicht, was man Dir früher über die Kapitalisten erzählte… In meiner Schulzeit waren sie stets die Guten, denn sie und die soziale Marktwirtschaft waren eins. Und was sagt uns das? Es gab bereits politisches Kabarett in der Schule, und ich habe es nicht erkannt und für bare Münze genommen!
Ich habe mir eben den von Dir erwähnten GG-Artikel noch einmal angeschaut, und schon wieder fühle ich mich wie im politischen Kabarett:
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Abs. 1 - Der zweitkürzeste Witz nach „Eigentum verpflichtet“.
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Abs. 2 - Da alle Gewalt vom Volke ausgeht, verstehe ich nun umso besser, weshalb Politiker nichts mit uns zu tun haben wollen und statt dessen Bodyguards um sich scharen.
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Abs. 3 - Was zum Teufel ist die „verfassungsmässige Ordnung“?!
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Abs. 4 - Würde ich ja gern, aber dann kommen immer diese Herren in den grünen Uniformen und begehen gleichzeitig einen weiteren Gesetzesbruch: Sie tragen Helme und sind vermummt.
Aber Polizisten sind ja keine Deutsche, wie Martin Buchholz (http://www.martinbuchholz.de) in seinem Programm „Alles in bester Verfassung“ folgerichtig feststellte. Denn wie steht es in Artikel 8, Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Dieses Recht haben Polizisten nicht, denn sie sind stets bewaffnet, ergo können sie keine Deutsche sein. Zudem begehen Leute in einem (Sport-) Schützenverein regelmässig Verfassungsbruch!
Witzig ist dabei der zweite Absatz des gleichen Artikels: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Als würde man einem angeketteten Hund ein Stück Fleisch hinhalten und stets im letzten Moment vor der Nase wegziehen. - Als Alternative zu diesem Artikel empfehle ich leichte, mobile und durchsichtige Zelte, dann ist man nicht mehr unter freiem Himmel und kann sich versammeln bis zum Abwinken.
Aber was willst Du erwarten, tafp, wenn es in Artikel 5, Abs. 1 heisst: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (…)“ Ich wusste ja schon immer, dass wir eine meinungsBILDende Zeitung haben, aber dass die unbedingt im Grundgesetz Erwähnung finden muss!?
Und weiterhin heisst es: „(…) und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Was frei zugänglich ist und was nicht, dafür sorgt man schon, denn wir wissen doch, wer in den Programmbeiräten des Fernsehens sitzt, welche Parteibücher die Intendanten haben oder wer freundlichaftlich mit dem Ex-Kanzler verbunden war bzw. ist.
Um auf Deine Frage zurückzukommen. Wie wir sehen, ist der Widerstand eine ziemlich undefinierte Sache, und was nicht im GG definiert ist, das existiert auch nicht. Ergo: Widerstand ist zwecklos! - Hmmm, den letzten Satz sagen sehr häufig Polizisten, und wie wir inzwischen wissen, sind diese keine Deutsche. Ich glaube, allmählich wird’s verwirrend!
Marco
PS: Nur der Fairness wegen: Den Satz im Betreff habe ich mir von Claudio E. „ausgeliehen“, besitze daran also weder Rechte noch Linke.