Liebe Community,
folgender Fall wirft Fragen auf.
Ich bin Betreuer bei einem Fußballclub, welcher in einer der untersten Spielklassen angesiedelt ist.
In einem Spiel hat einer unserer Spieler eine Gelbe Karte bekommen. Es war seine 10. Karte, was zur Folge hat, dass dieser Spieler im nächsten Spiel gesperrt ist.
Das nächste Spiel wäre ein wichtiges Derby gewesen, wo der Spieler unbedingt benötigt worden wäre.
So bin ich nach dem Spiel zum Schiedsrichter in die Kabine gegangen und habe diesen gefragt, ob es nicht möglich sei, die gelbe Karte für diesen Spieler unter den Tisch fallen zu lassen, sprich nicht im Spielbericht zu erfassen.
Der Schiedsrichter fragte mich daraufhin, warum er das machen sollte.
Ich beantwortete ihm diese Frage wie oben beschrieben mit der Derbyteilnahme.
Daraufhin antwortete er, dass er das wohl machen könne.
Im nachhinein ist diese Sache dann aufgeflogen und ich bin von der Kreisspruchkammer des DFB wegen
Anstiftung zur Manipulation
zu einem Jahr „Funktionssperre“ sowie einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ich bin mit dieser Strafe nicht einverstanden, aus folgenden Gründen:
Ich habe den Schiedsrichter gefragt, ob er das machen würde. Dieses ist meiner Ansicht nach moralisch bedenklich. Mehr aber auch nicht.
Der Schiedsrichter hätte ja auch ablehnen können, dann wäre der Fall auch erledigt gewesen.
Er hat sich aber bereit erklärt dieses zu machen, womit ich natürlich niemals gerechnet hätte.
Die Tat, nämlich die Gelbe Karte nicht im Spielbericht zu erfassen, hat er alleine ausgeführt. Das hätte technisch auch kein anderer machen können.
Nun habe ich noch einige Tage Zeit um Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen und ich stelle mir die Frage, ob dieses Sinn machen würde.
Wäre schön wenn ich Meinungen dazu bekommen würde, insbesondere in Hinsicht auf Erfolg des Einspruchs.
