Wenn ein Chef einen Auftrag annimt,und die materialkosten regulär
mit dem kunden abrechnet,dedoch der kunde den chef bittet das seine
angestellten die arbeit schwarz ausführen sollen ,und der chef dies
tatsächlich tut also seine mitarbeiter fragt im höflichen aber ernstem
ton drum bittet die arbeit auf einem Samstag zu erledigen.
meine Frage macht sichder chef und der kunde strafbar?
kann der mitarbeiter seinen chef (exchef)deswegen anzeigen?
ist eine selbstanzeige des mitarbeiters sinnvoll wenn er der aufforderung
zur schwarzarbeit aus angst um seinen arbeitsplatz nachgekommen ist?
mfg
Hallo,
aus der Hüfte geschossen - der Arbeitgeber macht sich in jedem Falle strafbar, der Arbeitnehmer nur dann wenn er extra „Schwarze“ Kohle dafür erhält - z.B. in bar.
Wenn der Arbeitnehmer sein Lohn für die Samstagsarbeit regulär berechnet erhält, liegt meines Erachtens bei ihm kein Straftatbestand vor.
Ob er seinen Arbeitgeber ob seines „Schwarzauftrages“ anzeigt -
ja das muss er selbst wissen.
Gruß
Czauderna
Guten Morgen!
Hallo,
aus der Hüfte geschossen - der Arbeitgeber macht sich in
jedem Falle strafbar, der Arbeitnehmer nur dann wenn er extra
„Schwarze“ Kohle dafür erhält - z.B. in bar.
Das sehe ich auch so. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sozialversicherungsbeiträge in korrekter Höhe abgeführt werden. Sollte also der Lohn für die Samstagsarbeit nicht der Sozialversicherung unterzogen werden, könnte hier eine Straftat nach § 266a StGB vorliegen.
Was die Arbeitnehmer angeht: Ich habe einen solchen Fall zwar noch nicht erlebt, rein rechtlich wäre es aber möglich, die Arbeitnehmer der Mittäterschaft zu beschuldigen, da der Arbeitnehmer nicht alleinige Tatherrschaft hatte und den Tatbestand nur unter Mithilfe der Arbeitnehmer verwirklichen konnte. Zudem hatten die Arbeitnehmer (bei Zahlung von Schwarzlohn) einen Vermögensvorteil rechtswidrig erlangt, weil der Lohn weder der SV (§ 266a StGB), noch der Lohnsteuer (§ 370 AO) unterzogen wurde.
Wenn der Arbeitnehmer sein Lohn für die Samstagsarbeit regulär
berechnet erhält, liegt meines Erachtens bei ihm kein
Straftatbestand vor.
Korrekt. Voraussetzung ist natürlich, dass für den korrekt berechneten Lohn auch sämtliche Abgaben korrekt berechnet wurden.
Ob er seinen Arbeitgeber ob seines „Schwarzauftrages“ anzeigt
ja das muss er selbst wissen.
So isses!
Gruß
Czauderna
Gruß Michael