Hallo,
ich würde sagen, hierbei kommt es schon mal darauf an, ob dieser Anteil des Hauses separat nutzbar ist. Also, wenn es sich hier um eine abtrennbare Wohnung handelt, sind die Chancen für deinen Mann besser. Denn es lässt sich wohl kein Dritter so einfach zum Kauf eines 1/8 überreden, den er dann doch nicht richtig verwenden kann.
Wenn er den Anteil geerbt hat, was ich jetzt nicht richtig herauslesen konnte, dann gilt:
gem. §§2032-2040 BGB, dass die Erben gemeinschaftlich über den Nachlassgegenstand verfügen, also alle müssen zustimmen, wenn einer verkaufen möchte. Auch haben die Miterben Vorkaufsrecht, da es für sie schlecht wäre, wenn ein Fremder Teil der Gemeinschaft wird. Wenn diese also selbst den Anteil kaufen möchten, können sie deinen Mann Auszahlen.
Also mit anderen Worten, wenn sich die Gemeinschaft nicht einig ist, dann gibt es nur noch Wege, wie beispielsweise die Teilungsversteigerung, welche eine Art Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft darstellt. Allerdings kann man hier sehr viel Geld verlieren und begibt sich auch noch in einen Streit mit seinen Miterben.
Da ich jedoch nicht zu den Experten, sondern nur Jurainteressierten gehöre, bitte ich dich meine Antwort nur als Anregung für weitere Nachforschungen zu nutzen. Denn ich weiß nicht, wie ich richtig oder falsch ich liege.
Alles in Allem: Am besten dein Mann macht Vater und Schwester ein realistisches Angebot bzw. versucht möglichst stressfrei mit diesen zu reden. Denn jeder Rechtsstreit ist wie ein Pokerspiel und meist kostenspielig.
Lieben Gruß
Felicia