Anteil an Elternhaus

Hallo,

meinem Mann gehört 1/8 seines Elternhauses. Die Mutter ist verstorben. Vater und Schwester von ihm wohnen noch dort. Kann er mit 1/8 des Hauses was machen? Z.B. verkaufen? Welche Rechte hat er? Kann er sich seinen Anteil schon jetzt auszahlen lassen?

Vielen Dank und LG

Sabrina

allo,

ein Haus läßt sich schlecht in Achtel verkaufen, das geht nur über den Preis. Das Haus müsste verkauft werden und der Erlös entsprechend aufgeteilt werden, oder Vater und Schwester zahlen Ihren Mann aus, d.h. kaufen ihm seinen Anteil ab.

Viele Grüße
uli

Hallo Sabrina,
da gibt es zu viele Wenns und Abers - gehe lieber zur Beratung zu einem Rechtsanwalt. Das sollte weniger als 200 Eus kosten.
Viele Grüße
Ernesto

Hallo,

ich würde sagen, hierbei kommt es schon mal darauf an, ob dieser Anteil des Hauses separat nutzbar ist. Also, wenn es sich hier um eine abtrennbare Wohnung handelt, sind die Chancen für deinen Mann besser. Denn es lässt sich wohl kein Dritter so einfach zum Kauf eines 1/8 überreden, den er dann doch nicht richtig verwenden kann.

Wenn er den Anteil geerbt hat, was ich jetzt nicht richtig herauslesen konnte, dann gilt:
gem. §§2032-2040 BGB, dass die Erben gemeinschaftlich über den Nachlassgegenstand verfügen, also alle müssen zustimmen, wenn einer verkaufen möchte. Auch haben die Miterben Vorkaufsrecht, da es für sie schlecht wäre, wenn ein Fremder Teil der Gemeinschaft wird. Wenn diese also selbst den Anteil kaufen möchten, können sie deinen Mann Auszahlen.

Also mit anderen Worten, wenn sich die Gemeinschaft nicht einig ist, dann gibt es nur noch Wege, wie beispielsweise die Teilungsversteigerung, welche eine Art Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft darstellt. Allerdings kann man hier sehr viel Geld verlieren und begibt sich auch noch in einen Streit mit seinen Miterben.

Da ich jedoch nicht zu den Experten, sondern nur Jurainteressierten gehöre, bitte ich dich meine Antwort nur als Anregung für weitere Nachforschungen zu nutzen. Denn ich weiß nicht, wie ich richtig oder falsch ich liege.

Alles in Allem: Am besten dein Mann macht Vater und Schwester ein realistisches Angebot bzw. versucht möglichst stressfrei mit diesen zu reden. Denn jeder Rechtsstreit ist wie ein Pokerspiel und meist kostenspielig.

Lieben Gruß
Felicia

Hallo, da werdet ihr nicht viel machen können. ich würde mich mal beim Anwalt erkundigen, mehr kann ich dazu nicht sagen sorry.Lg

hallo emmelju,

hier von mir keine Rechtsberatung, nur private Tipps…
wenn dein Mann mit 1/8 des Grundtücks im Grundbuch steht, kann er seinen Anteil theoretisch verkaufen (sofern keine notariellen Sonderklauseln oder Sonderverträge bestehen)
allerdings ist dabei nicht nur das Problem, einen Käufer für 1/8-Haus zu finden, sondern einen realen Wert für dieses Achtel zu bestimmen.
Sofern für die jetzigen Bewohner kein kostenloses Wohnrecht besteht, müssten sie theoretisch Miete an deinen Mann bezahlen.

keine ahnung

Hallo,

ein Verkauf ist nach den geschilderten Daten nicht möglich.
Es gibt nur die möglichkeit der „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“.

Gruß Svalroph

Hallo,

das ist nicht einfach ! Theoretisch könnte er verkaufen, wenn sein Anteil genau definiert und verbrieft wäre, aber wer kauft sich schon in eine Erbengemeinschaft ein, da das ja auch mit Pflichten und Kosten und meist mit viel Ärger verbunden ist.

Er könnte sich seinen Anteil auch auszahlen lassen, wenn die Erbengemeinschaft das tun will. Erzwingen kann er das nicht.

Vielleicht kann er seinen Anteil an einen der anderen 7 Erben verkaufen ? Das wäre wohl der gangbarste Weg …
Oder er überzeugt 4 andere Erben, mit ihm zusammen zu verkaufen. Für eine 5/8tel-Mehrheit findet sich vielleicht ein externer Käufer, wenn das Objekt und der Preis attraktiv sind.

Grüße von
Monika

Das ist ein fall für den Rechtsanwalt.K.H.

Hi,
normalerweise könnte er seinen Anteil verkaufen. Da aber ein „Fremder“ wohl niemals einen 1/8-Anteil kaufen würde, kann er diesen Anteil nur seiner Schwester oder seinem Vater anbieten. Hier wäre abzuwarten, ob diese bereit sind, den von ihm geforderten Preis zu zahlen.
Ansonsten könnte er seinen Anteil überschreiben (entweder der Schwester oder dem Vater) und sich auszahlen lassen, was aber wiederum preisabhängig ist.
Also nicht so einfach, dieses Erbe (zumindest vor Ableben des Vaters) zu Geld zu machen.

Hallo,

es kommt immer darauf an, wie das ganze testamentarisch geregelt ist. Wenn ihm 1/8 gehört, und er kein Nutzungsrecht beansprucht, kann er sich diese Summe natürlich auszahlen lassen, es sei denn, der REst der Eigentümer verfügt über so viel Geld oder die Bank willigt einer Grundschuldeintragung zu.

Gruß