Anteil des Ausbildungsgehaltes zurückgefordert

Hallo ich bin Minderjährig und habe per Anruf (in der Probezeit) gekündigt. Nun hat mich mein Chef ein paar Wochen nachdem ich angerufen habe angerufen um mir zu sagen, dass ihnen ein Fehler unterlaufen ist und ich in meinem letzten Gehalt 8 Tage zu viel gezahlt bekommen habe. Nun möchte er ca 70 € zurück haben. Darf er das? Zudem kommt, dass ich in einem Friseurbetrieb gearbeitet habe. Da ich Minderjährig bin darf ich gesetzlich nicht über 8 Std. am Tag kommen, was auch im Vertrag steht JEDOCH musste ich täglich 9 Std arbeiten, Samstags 6 (wenn an einem Tag weniger als 8 Std. gearbeitet wird darf ich 8,5 Std an den anderen Tagen arbeiten) also habe ich Überstunden auf die ich den Chef auch angesprochen habe, aber ich habe sie nie zurück bekommen. (Gesetzlich darf ich noch keine Überstunden machen).

Wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, können beide Seiten 3 Monate zurück Korrektur verlangen.

Alles andere ist - wie Du schon bemerkst - bei Minderjährigen heikel.

Meinst Du, er wir es einklagen bei der geringen Vergütung?

Anderseits: hast Du genau geprüft, ob Dir nichts zum Gegenrechnen fehlt? z.b. nicht genommener Urlaub? Ich würde die Abrechnung auch mal prüfen lassen, ob die Vergütung richtig geteilt wurde oder ob er evtl etwas abgezogen hat, was nicht ausgemacht war. z.B. Werkzeug antlg.
Also erst neue Abrechnung kontrollieren!!!

Da ich in der Probezeit war durfte ich noch keinen Urlaub nehmen und Werkzeuge hatte ich auch noch keine. Ich weiß nur nicht wie ich auf der Stelle 70€ bekommen soll, da ich nicht mehr arbeite und meine Eltern selbst nicht so viel Geld haben. Bald wandern wir aus in die USA, deshalb auch keinen neuen Job hier.

Es ist richtig, dass man in der Probezeit keinen Urlaub „nehmen“ darf. Aber bei Austritt stehen einem trotzdem die anteiligen Tage zu, die dann abgegolten werden müssen.
Also zB. 24 Werktage (6Tage-woche) für 2 Monate macht 4 Werktage. Wenn du minderjährig bist, könnte der Grundanspruch noch höher sein. Schau in den Ausb.Vertrag was für 2010 steht. Das sind die Tage für den gesamten Ausb.zeit raum 2010 - da könnte z.B. 10 Tage stehen, wenn die Ausb. am 01.08. begonnen wurde.
Das musst du dir für Deinen Anwsenheitszeitraum ermitteln oder dabei helfen lassen. Und Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet. Allerdings zählen nur volle Monate, wenn nicht in einem Tarif was anderes vermerkt ist.
Es gibt immer noch Arbeitgeber, die erst mal versuchen, solche Ansprüche zu „vergessen“.
Hast du die alte und neue Abrechnung gesehen? Stimmen Eintritt und Austritt?
Wurde nichts abgezogen?

hi,
in diesem fall brauchst du nicht zurück zu zahlen.
das betrieb wo du gearbeitet hast, hat sich strafbar gemacht.
und außerdem das geld steht dir zu.
mfg

Hallo Nikisha,
generell kann Dein alter Arbeitgeber das Geld zurückfordern. Dazu hat er das Recht. Andererseits kannst Du Ihn bei der Handwerkskammer wegen den unberechtigten Überstunden anschwärzen. Denk daran, man sieht sich immer 2x im Leben. Du kannst es aber auch darauf ankommen lassen und das Geld nicht zurückgeben. Dann muß er mit einer Klage kommen.
HG Circan

Sorry das ich erst jetzt antworte, war aber den ganzen Tag outdoor.
Dieses ist keine Rechtsberatung sondern nur aus der Lebenserfahrung heraus abgeleitet.
Grundsätzlich ist es so das die gesetzliche Arbeitszeit minderjähriger nicht überschritten werden darf, schon garnicht darf von einem Ausbilder oder Chef solches verlangt werden. Wird dieses dennoch verlangt mit dem Hinweis möglicher Konsequenzen hinsichtlich des Arbeitsplatzes oder anderer Drohungen so stellt dieses den Straftats-Tatbstand der Nötigung dar. Problem ist nur die Beweisbarkeit. Die Kollegen die dieses vielleicht als Zeugen mitbekommen haben werden erfahrungsgemäß wegen der eigenen Arbeitsplatzsicherung keine Partei oder sogar Partei des Chefs ergreifen wollen.
Du könntest allenfalls Deinem Exchef die Überstunden in Rechnung stellen und eine Verrrechnung mit der zu viel gezahlten Ausbildungsvergütung (Lohn ist das ja nicht) durchführen. Dein Chef wird sicherlich weiterhin auf Rückzahlung bestehen. Nur dann wird er klagen müssen und erfahrungsgemäß stehen die Richter in einem solchen Fall auf seiten des Arbeitnehmers, insbesondere minderjähriger Auszubildender.
Also ist dein Exchef in Zugzwang.
Sollte ein Mahnbescheid durch deinen Exchef dir zugestellt werden bitte sofort ohne Zeitverzug Widersprucvh einlegen. Das kann auf dem anhängenden Formular im Mahnbescheid erfolgen oder persönlich beim Amtsgericht (kostet nichts).
Ich empfehle dir wenn es so weit kommen sollte im weiteren Verlauf einen Anwalt zurate zu ziehen. Die Kosten dafür übernimmt der Staat mit Prozeßkostenhilfe.

Wenn du etwas härter vorgehen möchtes nimm dir sofort einen Anwalt der über Prozeßkostenhilfe bezahlt wird und stelle deinem Chef erst einmal alle Überstunden in Rechnung. Überstungen werden höher bewertet als Ausbildungsvergütung weil hier tatsächliche Arbeit und keine Ausbildung vorliegt. Bei ca 10 Überstunden liegen wir schon bei ca. 55 - 70 € Das wird vor dem Arbeitsgericht verhandelt und in 99 % aller Fälle gewinnt der Arbeitnehmer.
Ich wünsche viel Glück und viel Ergfolg.

Da gibt es noch ein Problem. das heißt: Kündigungen sind nur schriftlich zulässig, mündliche oder telefonische Kündigungen sind nicht wirksam.
Das hatte ich übersehen. Insofern kann es da noch größere Probleme geben, so das der Chef sogar Schadenersatz fordern könnte.
Ist ein bisschen dumm gelaufen.

Pardon wenn ich noch einmal schreibe.
Bei näherem hinsehen habe ich den Eindruck das du nicht so ganz die Wahrheit geschildert hast.
Kann es sein das du 8 Tage vor Ablauf des letzten Abrechnungszeitraums telefonisch (was nicht wirksam ist) gekündigt hast ? Dann ist es sogar sehr gut möglich das den Exchef Recht bekommt. Im Zweifelssfall müssen dann die Eltern oder die Erziehungsberechtigten die den Ausbildungevertrag mit unterschrieben haben die zu viel gezahlte Ausbildungsvergütung an den Exchef erstatten.
Dieser Fall scheint mir sehr viel kompexer als auf den ersten Blick ersichtlich.

Tja, wenn die Abrechnung falsch ist, ist sie das. Aber da du ja so viele Überstd. gemacht hast, kann man die ja damit verrechnen. Er möchte bestimmt nicht bei der IHK oder bei anderen Institutionen angezeigt werden, dass er eine Minderjährige gezwungen hat, mehr als die gesetzlichen 8 Std. pro Tag zu arbeiten.
Viel Erfolg und glaube an dich,
hopser6

hallo nikisha,

leider bin ich kein experte in lohn- und gehaltsangelegenheiten. daher rate ich dir, einen anwalt einzuschalten. das ganze klingt nicht gut…
gruß, lautrec66

der betrag ist zurück zu zahlen, aber ggf. sollte der alte ausbildungsbetrieb dies bei gericht einklagen, da somit die nicht rechtmäßig erworbenen überstunden dadurch abgegolten sein könnten. hierzu sollte unbedingt eine rechtsberatung herangezogen werden.