Anteil des Autors am Buch?

Hallo!

Weiss jemand von Euch zufällig wie hoch der Anteil des Autors am Buchpreis ist?

Ach ja, und wisst Ihr zufällig auch wo man im Net die Auflagenstärke von bestimmten Büchern finden kann?

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus!

Cosmo

Hallo Cosmo,

Weiss jemand von Euch zufällig wie hoch der Anteil des Autors
am Buchpreis ist?

das kommt auf den Vertrag zwischen Autor und Verlag an.
Muster siehst Du hier:

http://www.uschtrin.de/normvertrag.html

ganz wichtig: die Prozente für den Autor beziehen sich auf den Nettopreis des Buchs. Im allgemeinen darfst Du von ca. 15% ausgehen.

Ach ja, und wisst Ihr zufällig auch wo man im Net die
Auflagenstärke von bestimmten Büchern finden kann?

das wird schwierig.
Es gibt keine Vorschrift, wieviele Bücher ein Verlag pro Auflage drucken „muss“. Üblich sind Staffelungen in jeweils 1000 Exemplaren. Im Fall von Harry Potter kann es aber auch schon mal 1,5 Mio Bücher sein.

Erkennen im Netz - und da überall, wenn es um Bücher geht, egal ob Buchhandel oder Bibliothek - kannst Du nur die Zählung der Auflage. Also: 1. Aufl., 2. Aufl., 3. Aufl. usw.

Manchmal findest Du in Titelaufnahmen von Bibliotheken zusätzlich 8. Aufl.= 27. Tausend. Damit weißt Du es exakt.

viele Grüße
Angelika

Hallo Cosmo,

ein bisschen was zum Autorenhonorar…
Die von Angelika genannten 15% sind glaube ich etwas zu hoch gegriffen. Das mag bei besonders absatzfreudigen Titeln in der soundsovielten Auflage bzw. bei einer von vornherein immens großen Auflage hie und da einmal drin sein, ist aber ein Extremfall. Als Orientierungswert für Bücher, bei denen nur ein Autor beteiligt ist (bei Fachbüchern oder Ratgebern sind es ja oft zwei oder mehrere), halte ich 10% für realistischer - dieser Wert wird aber auch meist unterschritten, mehr gibt’s jedoch wohl selten.
Häufig wird ein Prozentsatz für die z.B. ersten zehntausend Bücher festgelegt, der dann für die nächsten zehntausend erhöht wird usw. Je mehr ein Autor verkauft, umso besser verdient er dann am einzelnen Buch.
Der Prozentsatz ist im Übrigen auch davon abhängig, ob es sich um ein Taschenbuch oder Hardcover handelt, und nicht zuletzt auch vom Ladenpreis. Je höher der Ladenpreis, umso niedriger kann der Prozentsatz angesetzt werden - jedes Prozent ist ja dann in tatsächlichem Geld auch mehr wert.

Lieben Gruß,
Elisabeth

Schön wär’s, Angelika, lol
Hallo Angelika,

15 % ?

Grass vielleicht oder Dieter Bohlen. Ich habe eben mal meine Schreibverträge für belletristische Romane aus vier Jahrzehnten durchgeblättert und dabei festgestellt, dass ich beim Erstvertrag (später können ja noch weitere Verträge kommen) NOCH NIE mehr als 12 % vom Ladenverkaufspreis eines gebundenen Buches bekommen habe - bei Taschenbuchnachdrucken (selbst bei Gesamtauflagen weit über 100.000) nie mehr als 10 %. Bei Fach- und Sachbüchern mag das anders sein.

Natürlich sind die Honorare nach Absatzschritten gestaffelt (z.B. für Hardcover bis 10.000 = 10 %, ab 10.000 = 11 %, ab 15.000 = 12 %. Bei Taschenbüchern sind die Staffelschritte ggf. höher, aber das differiert je nach Verlag, Gattung, Umfang usw.). Also: Bei einem 25€-Roman bekommt der Autor zunächst 2,50 € inkl. abzuführender MWSt.

Derartige Verträge werden aber kaum abgeschlossen, wenn nicht VORAB klar ist, wer zu welchen (grantierten) Lizenzgebühren nach einer Schamfrist, die heutzutage kaum viel mehr als ein Jahr beträgt, die Taschenbuchrechte bekommt, denn das mindert des Risiko des Verlegers ganz erheblich. Und danach kann der Verleger kalkulieren, wie hoch er seinerseits das Garantiehonorar für den Autor ansetzt, d.h. ob es überhaupt zu einem für beide Teile annehmbaren Vertrag kommt.

Es ist aber nicht unüblich, dass Anfängern und Autoren ohne bekannten Namen für eine Veröffentlichung als Erstdruck im Taschenbuch gerade mal 5 % vom VK geboten werden. Bei 7 € sind das 35 Cent (inkl. MWSt.), die halbjährlich abgerechnet und 2-3 Monate später bezahlt werden, dann aber noch versteuert werden müssen.

Man sollte also auch darauf achten, welchen Stundenlohn man sich bei einer Selbstausbeutung zumuten darf/kann - es sei denn, man schreibt „just for fun“ oder für Ehre und Ego. Dann ist das Honorar ohnehin unwichtig.

MfG
TRPM