Servus zusammen!
Lasst mich bitte zuerst zusammenfassen.
Voraussetzung:
Einer hat eine Idee und da er diese nicht allein umsetzen kann oder will, hat er gefragt ob Du einsteigen willst.
Weg:
Gemeinsame GmbH gründen, beide Gesellschafter arbeiten zu etwa gleichen Teilen tätig mit.
Frage:
Nun stellt sich bei der GmbH Gründung die Frage der Geschäftsanteile.
Nun der Reihe nach:
- Wie groß ist das benötigte Gründungskapital (gesetzliche Mindestsumme beachten)?
2a) Wer bringt davon wie viel in Geld auf?
2b) Sachwerte die einer von euch einbringt, wie ein Auto das nun zum Firmenwagen wird oder ein Computer, Laptop auch Büromöbel, sind reell zu bewerten und sollen einfließen.
- Wie hoch beziffert Ihr den Wert der reinen Idee (was würde ein von außen kommender dafür bezahlen)?
Dann macht einen Strich drunter und bildet eine Summe.
Nun hättet ihr einen rechnerischen Gesamt-Wert.
Den Rest müsst ihr unter euch ausmachen.
–> Ihr könnt der rechnerischen Verteilung folgen, müsst aber nicht.
–> In jedem Fall sollte in den Gesellschaftervertrag ein gegenseitiges Vorkaufsrecht einfließen. Es kann ja sein, dass irgendwann mal einer raus will und seinen Anteil zum Verkauf anbietet.
Philosophische und praktische Gedanken:
Verträge macht man in Zeiten wo man sich lieb hat, für Zeiten wo dem nicht mehr so ist.
In eine Firma (in einer Ehe soll das, wie ich höre, auch so sein) muss, im Fall der Uneinigkeit, einer das Sagen haben. Sonst werden Entscheidungen bis zum Sankt-Nimmerleinstag hinausgeschoben. Das ist nicht gut für ein Unternehmen. Sind die Geschäftsanteile 50:50 verteilt, so soll für des Tagesgeschäft einer bestimmt werden, der die Entscheidungen trifft (Geschäftsführer).
Der Teil mit der tätigen Mitarbeit:
Das läuft üblicherweise nicht über die Gesellschafter-Anteile.
–> Hier macht man ganz gewöhnliche Verträge. Zwei Geschäftsführer (typischerweise einer für die Produktentwicklung, einer für den Vertrieb). Oder ein Geschäftsführer und ein Leiter des Was-Auch-Immer (Produktentwicklung, Produktion, Marketing & Vertrieb, …).
–> Es muss halt immer klar sein, wer im Zweifel das letzte Wort hat.
Bei einer neuen Firma wird das Gehalt zunächst eher gering ausfallen. Aber so viel, dass ihr die Miete zahlen könnt und versichert seid, sollte es schon sein.
Verdient die GmbH, kann der Gewinn im Verhältnis der Geschäftsanteile am Ende des Geschäftsjahres ganz oder zu Teilen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Bei Unternehmen im Aufbau wird das meiste wohl als Rückstellung ins neue Jahr übernommen werden, um den Ausbau des Geschäfts ohne zu viel an Fremdmitteln zu leisten.
Ich hoffe es nutzt euch. Wenn es tiefergreifende Fragen gibt, brauche ich konkretere Informationen. Kann man auch mal am Telefon machen. Ich stehe im Telefonbuch. 
Ich wünsche Erfolg und Gesundheit
Gruß Peter