Anteilig Geld für verlegten Laminat zurück?

Hallo liebe Experten,

vor 3 Jahren zogen wir in ein Reihenhaus. Als wir einzogen, wurden wir vom Vermieter gefragt, ob wir im Wohnzimmer Teppich oder Laminat haben wollen. Den Teppich hätte er ganz bezahlt beim Laminat würden wir uns die Mehrkosten zum Teppich teilen. Die Mehrkosten betrugen 598,02€ und der Betrag wurde geteilt. Also bezahlte ich 299,01€ und der Laminat wurde durch eine Firma verlegt.Jetzt ist der Mietvertrag gekündigt.

Steht mir ein Restbetrag für den Laminat zu (10% Abzug pro Jahr)? Denn er ist ja wie gesagt erst 3 Jahre alt und unbeschädigt. Die Wohnung würde auch so weitervermietet werden.

MfG
Andre

…natürlich kann man versuchen sein geld zurück zu bekommen - aber da gibt es zuviel fragen die erst beantwortet werden müssten. schreiben sie ihre forderung mit eingeschriebenen brief und bemühen dann ihre rechtschutzversicherung - so würde ich es machen - besser ist einen RA zu fragen. viel glück!

hallo,
das gesetz hierzu kenn ich leider nicht. denke jedoch, dass kein anspruch besteht, da nichts diesbezüglich abgemacht war.
sorry
lg
maria

Hallo Andre,

das ist eine nicht ganz leicht zu beantwortende Frage, da ich die Vereinabrung nicht kenne. Steht es irgendwo geschrieben, dass bei Auszug von Ihnen eine Entschädigung stattfinden soll oder ist das alles nur mündlich erfolgt?
Im Normalfall sagt man, das Laminat in 10 Jahren „abgewohnt“ sein kann, die Entschädigung wäre dann natürlich für Sie 10% pro Jahr Abzug. Allerdings dürften dann keinerlei Kratzer, Abdrücke der Möbel etc. vorhanden sein. Ein direktes Recht darauf haben Sie jedoch nicht, wenn nichts Schriftliches vorliegt.
Ein angenehmes Osterfest wünscht Ihnen

Waldi64

NEIN
ausser es wurde ausdrücklich schriftlich so vereinbart

Hallo,
wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, dann steht Dir jetzt beim Auszug nichts zu.
Gruß
Udo

Hallo,
ich denke eher nicht,bin aber nicht sicher.Bei dem Betrag fällt das aber ohnehin kaum ins Gewicht und ob sich das dann lohnt den Vermieter möglicherweise zu verärgern ist fraglich…

Hallo,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich dieser Richtung der falsche Ansprechpartner bin.

Aus meiner Erfahrung und Bauchgefühl, gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch, auch nicht anteilig an den Kosten für den Boden haben.

Ich hoffe ein Experte kann da helfen.
Alles Gute und schönes Osterfest

Hallo,

sofern keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, halte ich eine „Entschädigung“ für nicht gegeben.

Die Zahlung für das anteilige Laminat erfolgte freiwillig, die Kosten für den Teppich wären ja in voller Höhe vom VM getragen worden.
Eine Entschädigung für Mietereinbauten gibt es nur bei einer entsprechenden Vereinbarung.
Dem Mieter steht vielmehr grundsätzlich ein Wegnahmerecht zu. Ob dies hier auch gegeben ist, vermag ich ohne weitere Sachverhaltskenntnis nicht zu beurteilen.

kann ich leider nicht weiterhelfen.

Ich denke schon.
Sprecht den Vermieter doch einfach drauf an.

Mit freundlichem Gruß u.Pilger

Hallo an Alle,
vielen Dank für die vielen Ansichten, Meinungen. Die Zuzahlung für den Laminat ist im Mietvertrag vermerkt nur leider nicht ein Ausgleich bei Auszug! So wie ich das alles hier lese kann ich wohl eine Ausgleichszahlung von meinen Vermieter vergessen. Die Wohnung wird natürlich mit dem Laminat so wie er ist weitervermietet und das ärgert mich ein wenig.

Frohe Ostern und danke.
MfG

ok danke für rückantwort - wenn du dich traust - kannst du dem vermieter noch sagen, ok dann nehme ich meinen anteil am laminat (50%) eben mit - vielleicht wird er dann einsichtig und geht auf deinen vorschlag ein, 40% deiner kosten zu erstatten. weshalb wurdest du überhaupt gekündigt? …ich glaube das geht nur bei eigenbedarf - kannst also vielleicht der kündigung wiedersprechen, wenn du dir nichst zu schulden hast kommen lassen - oder du suchst einen nachmieter der die kosten übernimmt. viel erfolg!

Hallo,

Ich würde deine frage verneinen, wenn ihr dies nicht explizit vereinbart habt, dass du bei Auszug einen kostenbeitrag zurück erstattet bekommst. So scheint es aber ja nicht zu sein, so dass deine Entscheidung für Laminat nun auch dein nicht rückerstattungsfähiger kostenbeitrag für deinen gewünschten wohnkomfort war - und dies war ja auch kein sonderlich hoher Beitrag.

Viele grüße,
Mannheim

Werter Fragesteller!
Der Vermieter ist für die Vermietung einer Wohnung allein verantwortlich. Die zu vermietende Wohnung muß in einem Zustand sein, der eine Vermietung erst möglich macht.
Nun gibt es Regelungen, die im § 525 BGB zu finden sind. Demnach muß der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Der Vermieter hat die Pflicht diese Bedingung während der gesamten Mietzeit bei zu behalten.
Für eine Erneuerung der Fußböden ist allein der Vermieter verantwortlich. Wenn Sie nun mit ihrem Vermieter vereinbart haben eine Erneuerung der Fußböden gemeinsam zu finanzieren, dann haben sie Ihrem Vermieter billig zu neuen Fußböden verholfen.
Kurz gesagt: Ihr Geld ist futsch.
Es bleibt Ihnen nur noch übrig zu versuchen, dass Ihr Vermieter auf Ihr Angebot eingeht, oder Ihr Nachmieter. Sollten beide eine ablehnende Haltung einnehmen, haben Sie mit Zitronen gehandelt.
Es ist erstaunlich, dass sich Mieter nicht über die Bedeutung eines Mietvertrages im klaren ist.
Bei entsprechenden Vertrags - Zusätzen kann so was
abgesichert werden.
Es tut mir leid Ihnen keine bessere Nachricht zu geben, aber so ist das nun mal. Übrigens geht es mir
fast ähnlich wie Ihnen, auch ich als Mieter habe meine Probleme mit meinem Vermieter und dem Mietvertrag!
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Nein dir steht leider kein Restbetrag zu, das Laminat gehört mit der Vereinbarung nicht dir sondern zu der Wohnung… tut mir leid

Ciao Andre,

war über Ostern im Urlaub. Viell hilft die Meinungsäuserung trotzdem.

Ich bin der Meinung, dass dir keine Ausgleichzahlung zusteht. Du hast dich an der Kostenübernahme freiwillig beteiligt. Wenn ich deine Anfrage richtig lesen hat sich der vermieter an den „Mehrkosten“ zur Hälfte beteiligt. Das ist großzügig.

Bei Laminat halte eine Wertminderung von 10% pro Jahr für unangemssen. Laminat wird in einem Wohnraum im Laufe von 3 Jahren beansprucht.

Ich würde mich bzgl des Laminat nicht kleinlich geben und das Argument Kostenbeteiligung für etwailige Mängelanzeigen bei der Wohungsübergabe zurückstellen.

Sei diplomatisch und sprich offen mit deinem Vermieter.

Viel Erfolg!
cumar