Hallo*,
wie erfolgt die anteilige Berechnung für laufende Kosten, wie Strom, Gas etc. wenn der Erwerb des Eigenheimes in der Jahresmitte erfolgt ist. Muss dann der Anteil der Kosten (die nur in dem betreffenden Teil des Jahres angefallen sind) noch einmal auf 6 Monate heruntergerechnet werden oder können diese Kosten auf ein Jahr hochgerechnet werden und dann auf 6 Monate heruntergerechnet werden?
Danke für Erleuchtung!