Hallo liebes Mitglied
ich habe folgendes Frage:
Mir wird demnächst ein halbes Haus - Wert ca. 250.000 EUR übertragen werden. Meine Frage ist folgende:
Habe ich bei der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen einen Vorteil bei meiner Steuererklärung, wenn in einer „Eigentümer Nutzungsregelung“ klipp und klar geregelt ist, wer Eigentäumer welcher Räume wird? Situation: im Moment sind drei größere Räume des gesamten Hauses Büroräume.
Oder anders gefragt: kann ich Handwerker-Rechnungen, die ich erhalte, genauso gut anteilig geltend machen, wenn mir pauschal 50% von Haus und Grundstück übertragen werden? Oder kann ich gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass mir selbstverständlich genau die Räume übertragen wurden, ich a) geschäftlich nutzen und b) mit meiner Familie bewohne?
Eine solche „pauschale“ 50% Übertragung ist ja wohl notariell möglich. Ich frage das vor dem Hintergrund, inwieweit es in jedem Fall lohnt, Zeit zu investieren in eine wohl eher komplexere „Eigentümer Nutzungsregelung“. Besten Dank für jede Antwort - wird mir helfen! Schöne Grüße, Dirk Oevermann