Anteilige Absetzbarkeit von Handwerker-Rechnungen?

Hallo liebes Mitglied
ich habe folgendes Frage:

Mir wird demnächst ein halbes Haus - Wert ca. 250.000 EUR übertragen werden. Meine Frage ist folgende:
Habe ich bei der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen einen Vorteil bei meiner Steuererklärung, wenn in einer „Eigentümer Nutzungsregelung“ klipp und klar geregelt ist, wer Eigentäumer welcher Räume wird? Situation: im Moment sind drei größere Räume des gesamten Hauses Büroräume.
Oder anders gefragt: kann ich Handwerker-Rechnungen, die ich erhalte, genauso gut anteilig geltend machen, wenn mir pauschal 50% von Haus und Grundstück übertragen werden? Oder kann ich gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass mir selbstverständlich genau die Räume übertragen wurden, ich a) geschäftlich nutzen und b) mit meiner Familie bewohne?
Eine solche „pauschale“ 50% Übertragung ist ja wohl notariell möglich. Ich frage das vor dem Hintergrund, inwieweit es in jedem Fall lohnt, Zeit zu investieren in eine wohl eher komplexere „Eigentümer Nutzungsregelung“. Besten Dank für jede Antwort - wird mir helfen! Schöne Grüße, Dirk Oevermann

Hallo, Herr Oevermann!

Darauf kann ich Ihnen leider keine qualifizierte Antwort geben, da ich kein Steuerberater bin.

Die Frage übersteigt mein fiskales Wissen erheblich!

Viel Glück bei der Suche nach Antworten!

Sollte es eine versicherungstechnische Seite in diesem Problem geben, stehe ich, im Rahmen meiner Fähigkeiten, gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Pelikan
HDI-Gerling

Hallo Herr Oevermann,

das sind schwierige Fragen, bei denen ich leider passen muss.

Aber hier ein paar gute Links, die Ihnen vielleicht weiterhelfen:

http://www.steuernetz.de
(mit Forum)

http://www.frag-einen-steuerprofi.de

http://forum.jurathek.de

Oder Fragen Sie einfach Ihr Finanzamt.

Grüße
Bernhard

Hallo Dirk,

hier kann ich leider nicht helfen und würde an Deiner Stelle einen Steuerberater konsultieren.

Freundliche Grüße

Aribert Topp