Anteilige Betriebskosten bei geringer Wohnungsun

Ich habe eine 2. Wohnung. Diese nutze ich an max. 80 Tagen im Jahr. also rund 1/4 einer normalen Nutzung. Muß ich da die gleichen Nebenkosten bezahlen wie wenn ich fest dort wohnen würde? Ich meine, gleiche Müllgebühren, Treppenhausbeleuchtung, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung,usw. Da ich nur ein 1/4 nutze möchte ich auch nur dementsprechend bezahlen.
Danke für Eure Hilfe.

LG Martina

Da mußt du unterscheiden: Bei den verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und ggfls. Wasser/Abwasser zahlst du natürlich weniger, da du weniger verbrauchst. Für alle anderen Kosten gilt § 537 Absatz 1 Satz 1 BGB: Die tatsächliche Nutzung hat auf die Pflicht zur Kostentragung keinen Einfluss. Wer sollte auch nachhalten, wer an welchen Tagen in seiner Wohnung ist und ob das Treppenhaus mit sauberen oder dreckigen Schuhen betreten wird ?

Hallo,

der Wunsch ist nachvollziehbar. Aber leider musst Du die kompletten Kosten tragen. Die Kosten fallen immer im gleichen Umfang an, ob Du die Wohnung nutzt oder nicht nutzt. Außerdem ist für den Vermieter nicht nachvollziehbar, ob Du die Wohnung vielleicht doch mal 81 Tage nutzt.

Du lieber Martina hast wahrscheinlich einen Mietvertrag über das jeweilige Kalenderjahr abgeschlossen, also wirst Du auch die vollen Nebenkosten zahlen müssen. Außerdem könnte sonst jeder Arbeitnehmer für die Zeit, in der er seiner Beschäftigung nachgeht, die Zahlung der Nebenkosten verweigern, weil er dann ja nicht zu Hause ist.

Walter

Hallo Martina,
wenn in dem Haus bzw. der Wohnanlage die Abrechnung nach qm üblich ist, was der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dann ist die Abrechnung nicht zu beanstanden.
Zu bedenken ist dabei, daß alle Einrichtungen des Hauses und Arbeiten für das Haus allen Bewohnern zugute kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen

MFG

Ich habe eine 2. Wohnung. Diese nutze ich an max. 80 Tagen im
Jahr. also rund 1/4 einer normalen Nutzung. Muß ich da die
gleichen Nebenkosten bezahlen wie wenn ich fest dort wohnen
würde? JA, ES SEI DENN ES WURDE SO IM MIETVERTRAG ODER MIT DER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT ABGESPROCHEN, DASS SIE DIE WOHNUNG ZEITLICH BEGRENZT NUTZEN. Ich meine, gleiche Müllgebühren,
Treppenhausbeleuchtung, Gartenarbeiten,
Treppenhausreinigung,usw. Da ich nur ein 1/4 nutze möchte ich
auch nur dementsprechend bezahlen. DA ES SICH HIER UM ALLGEMEINE NEBENKOSTEN HANDELT, SIND SIE VERPFLICHTET IHREN ANTEIL ZU TRAGEN, OB SIE NUN AN 365 TAGEN ODER NUR AN 80 TAGEN DIESE WOHNUNG NUTZEN.
Danke für Eure Hilfe. GERNE!

LG Martina

Das müssen Sie mit dem Vermieter VOR dem Mietvertrag unterschreiben vereinbaren!!! Der Vertrag ist Vertrag!! Ggf. können Sie noch im Nachhinein das ändern!
Wenn Sie bei mir wohnen, zählen nur die Wohntage (mit dem Zugangsschlüssel registriert!).
Sie haben den Vertrag, warum soll der Vermieter das ändern wollen?? Ist ja erstmal die Besonderheit Ihrer Wohnweise. Hätten Sie das zu Anfang geklärt, bräuchten Sie sich nicht zu ärgern . Es wird nur helfen, etwas anderes zu suchen und den Vertrag zu kündigen. o.k??
Sonst gilt der Mietvertrag

Sorry Martina ,
ja mußt Du !!! Ist wie bei einer Flatrate…die kostet auch Voll , wenn sie nicht genutzt wird .
LG H.Fischer

Hallo,
ja leider ist das so. Lediglich die Verbrauchskosten sind eben geringer.
Die anderen Kosten werden in der Regel ja nach qm verteilt, da Ihr Mietvertrag ja auch über das ganz eJahr läuft … , also da kommen Sie nicht raus.
Grüße, Zita

Hallo,

Sie müssen alle anfallenden Nebenkosten anteilig bezahlen, weil Sie ja die Wohnung ganzjährig benutzen, bzw. gemietet haben. In ihrem Mietvertrag steht sicherlich auch nicht ein Hinweis, dass Sie nur die Nebenkosten für die Zeit bezahlen müssen, in der Sie die Wohnung wirklich benutzen!

Mit freundlichen Grüßen
Schattenfürst

Die NK sind in vollem Umfang zu tragen, unabhängig von der Nutzung.

VG,

A. Richter

Hallo,

die fixen Nebenkosten musst du auf jeden Fall zahlen. Die muss auch jemand zahlen, der die Wohnung ein Jahr leer stehen lässt. Die Vorauszahlungen sollten allerdings aufgrund der variablen Nebenkosten wie Wasser und Heizung tendenziell etwas niedriger gehalten werden, als normal.

Gruß
hausblick

Hallo, guten Tag
Da die Nebenkosten hauptsächlich auf Qm umgelegt werden müssen Sie auch voll bezahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Abend!
Wurde im Mietvertrag festgehalten, dass dies nur eine Zweitwohnung mit geringer Nutzung ist? Ich denke mal, nein.
Somit wäre die Kostenverteilung richtig.

L.G. Jihet

Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn hier keine Umlage nach Personenmonaten, o.ä. vereinbart ist, dann kommst Du um das Bezahlen der Kosten nicht herum.
Gruß Weschdl

Sie können nur die verbrauchsunabhängigen kosten beeinflussen. Heizung Wasser Warmwasser Strom.
Alle anderen sind voll Umlage fähig die Wohnung gilt als Vermietet.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de