Anteilige Einkommensberechnung bei ALGII

Hallo,

gesetzt den Fall man erhält für den Zeitraum 01.08. - 14.08. noch Arbeitslosengeld I von ca. € 400,-.

Danach erlischt der Anspruch und somit erhält man für den Zeitraum 15.08. - 31.08.(17 Tage) ALG II bzw. Hartz IV.

FRAGE:

Ist es korrekt seitens des Amtes die o.g. 400 € komplett als Einkommen auf die 17-tägige Berechnung des ALGII in Betracht zu ziehen bzw. anzurechenen, welches dann den zustehnden ALGII Betrag dementsprechend erheblich mindert???

Die 400€ ALGI sind doch dazu da um seinen Lebensunterhalt für die ersten 14 Tage im August zu bestreiten.

Wenn nun diese 400€ aber auch danach, also für den Zeitraum des ALG-II Bezuges (15.08.-31.08) als Einkommen gewertet bzw. angerechnet wird, dann ist es doch quasi so, als ob dem Betroffenen die zustehende ALG-I Leistung vom 01.08-14.08. sozusagen im Nachhinein entzogen wird.

Ist diese Berechnung seitens des Amtes wirklich korrekt?
Danke.

Hallo

gesetzt den Fall man erhält für den Zeitraum 01.08. - 14.08.
noch Arbeitslosengeld I von ca. € 400,-.

Danach erlischt der Anspruch und somit erhält man für den
Zeitraum 15.08. - 31.08.(17 Tage) ALG II bzw. Hartz IV.

FRAGE:

Ist es korrekt seitens des Amtes die o.g. 400 € komplett als
Einkommen auf die 17-tägige Berechnung des ALGII in Betracht
zu ziehen bzw. anzurechenen, welches dann den zustehnden ALGII
Betrag dementsprechend erheblich mindert???

Ja , Einkommen wird in dem Monat angerechnet, wo es zufliesst und für diesen Monat auf ALG II angerechnet, egal wie lang oder kurz der Monat noch ist.

Die 400€ ALGI sind doch dazu da um seinen Lebensunterhalt für
die ersten 14 Tage im August zu bestreiten.

Wenn nun diese 400€ aber auch danach, also für den Zeitraum
des ALG-II Bezuges (15.08.-31.08) als Einkommen gewertet bzw.
angerechnet wird, dann ist es doch quasi so, als ob dem
Betroffenen die zustehende ALG-I Leistung vom 01.08-14.08.
sozusagen im Nachhinein entzogen wird.

Alg I ist ja immer höher und alles wird dir ja auch nicht angerechnet, ich nehme mal an hier greifen die NV Grenzen.

Ist diese Berechnung seitens des Amtes wirklich korrekt?
Danke.

LG
Mikesch

Erst mal Danke für die Antwort.

Wenn aber schon eine Anrechnung erfolgt, dann müsste man doch die 400€ als ganzes Monatseinkommen betrachten welches dann auf 17 Tage runter gerechnet wird, oder?
Das Amt hat es voll berechnet.

Was sind eigentlich NV Grenzen?