Anteilige Einkommenssteuererklärung für verstorbenen Vater vom 1. Januar bis Todestag

Hallo liebe Experten,
wie aus der Überschrift ersichtlich ist, benötige ich Eure Hilfe bei obigem Problem.
Vater A ist schon lange geschieden und in Rente befindlich und starb am 2.Mai 2015.
Sohn B ist Alleinerbe und konnte für das Jahr 2014 mit Hilfe von von A’s Unterlagen A’s Einkommensteuererklärung unter Vorlage des Erbscheins machen und beim Finanzamt einreichen. Für das Jahr 2015 würde B dies gerne ebenfalls tun, es tun sich allerdings ein paar Fragen diesbezüglich auf.
A’s Rentenbezüge endeten (natürlich) mit seinem Tod, diese kann B auch mittels der im Mai 2015 endenden Rentenbescheide entsprechend angeben.
Bei den Kapitalerträgen aus Zinsen und Wertpapieren ist B dies jedoch nicht so ganz klar.
Gilt hier: 1.Januar 2015 bis 2. Mai 2015 wird A veranschlagt, 3. Mai 2015 bis 31.12.15 auf B als Alleinerbe?
Oder muss B alles über sich versteuern? Hat B das Anrecht auf zwei Steuerbescheide pro Bank (einmal bis zum Todestag von A für dessen Steuererklärung, einmal ab diesem Tag bis Jahresende für B und dessen Steuererklärung)?
Für Eure Hilfe schon einmal vielen Dank!

Das machen die Banken automatisch so, denn ansonsten würden sie ja eine falsche Steuerbescheinigung ausstellen.

Hallo,

in der Regel stellen die Banken (ggf. auf Nachfrage) zwei verschiedene Steuerbescheinigungen auf.

Sollte das einmal nicht der Fall sein, können die Einkünfte von der Bank (Kapitaleinkünfte) auch zeitanteilig ermittelt werden (pro-rata-temporis).
Dazu nimmt man einfach die Jahresendbescheinigung, die es immer gibt, und teilt sie durch die Anzahl der Zinstage bis zum Todestag des Verstorbenen

Der Regelfall ist aber ersteres…

VG

Bei der Einkommensteuer gilt - anders als bei der Erbschaftsteuer - das Zuflussprinzip.

Das bedeutet: Alle Zinserträge, die bis zum 2. Mai 2015 gutgeschrieben wurden, sind dem Vater zuzurechnen. Alles danach den Erben.

Bei Sparbüchern beispielsweise würde alles den Erben zuzurechnen sein, da die Zinsen erst zum Jahresende gutgeschrieben werde - es sei denn, das Sparbuch würde vorher aufgelöst werden.

Bei der Erbschaftsteuer wäre der anteilige Zinsanspruch zu versteuern.

Und um das zu können, stellen sie sich jeden Tag hinter jeden Bürger und gucken, wer gerade verstirbt?

Also meine Bank ruft mich arbeitstäglich an und erkundigt sich nach meinem Blutdruck. Wenn der länger als 3 Tage bei 0 ist, dann schreiben die mich tot.

Das hat mir schon einmal sehr weitergeholfen. Ich werde morgen mal die Banken abklappern und die gesplitteten Steuerbescheinigungen anfordern.
Vielen Dank Euch allen!