Hallo,
ein Arbeitnehmer würde in den ersten 4 Wochen seines Arbeitsverhältnisses erkranken und der Arbeitgeber würde das Entgelt nach EFZG §7 anteilig kürzen. Festgehalt von z.B. 2000,- Euro mtl., 5-Tage-Woche und Erkrankung von z.B. 2.-5. Oktober 2009.
„…das maßgebende regelmäßige Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt…“ (EFZG § 4,Abs.1) ist im Falle einer Erkrankung zu zahlen, somit hier zu kürzen, aber das ist meiner Meinung nach nicht wirklich genau. Im obigen Fall könnte das 5 von 31 Kalendertagen oder 2 von 21 Arbeitstagen oder gar 2 Arbeitstage von 21,74 tarifliche durchschnittliche Arbeitstage/Monat bedeuten. Finanziell durchaus ein Unterschied. Im Tarifvertrag habe ich nichts gefunden.
Gibt es hierüber eine gängige Rechtssprechung? Kann mir nicht vorstellen, dass es im Ermessungsspielraum des Arbeitgebers liegt, welche Berechnung er durchführt 
Liebe Grüße
Andy
