Anteilige Miete von Nachmieter erhalten?

Hallo,

ich habe einige Fragen zur folgenden anonymisiert geschilderten Situation.

Der Mietvertrag eines Mieters A endet zum 31.05.2014.
Die Wohnung des Mieters A steht bereits seit zwei Monaten leer, da A bereits am 31.03.2014 umgezogen ist. Mieter A hat für die leere Wohnung die Miete für April und Mai gezahlt.
Mieter A hat zwar ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, jedoch in keiner Weise das Einverständnis für eine Nutzung der Wohnung vor dem 01.06.2014 gegeben.

Der Mietvertrag des Nachmieters B beginnt am 01.06.2014.
B hat jedoch bereits vor dem 15.06.2014 in der Wohnung gestrichen und hat am 16.05.2014 bereits zahlreiche Möbel und Kartons in die Wohnung gestellt.
A hat noch einen Satz Schlüssel, den er laut Hausverwaltung an B übergeben soll.
B hat bereits einen Satz Schlüssel von der Maklerin erhalten. A wurde darüber erst am 16.05.2014 informiert.

Kann Mieter A von Nachmieter B für die Tage ab dem Einzug (16.-31.Mai 2014) eine anteilige Mietzahlung von Nachmieter B fordern?
Wenn ja, anteilig von der Warm- oder Kaltmiete?

Was kann A tun, wenn er anspruch auf eine anteilige Mietzahlung hat, aber B diese Zahlung verweigert?
(Schloss austauschen und Möbel einschließen? Polizei rufen? Möbel auf die Straße stellen?) Letzteres ist vermutlich illegal nehme ich an.

Ich bitte um eine rasche Antwort. Vielen Dank.

Hal und guten Abend
ich bin zwar Spezialist für Einbauküchen aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ihr Vermieter der Ansprechpartner ist und die Suppe auslöffeln muss. Sind alle Zählerstände bei Wohnungsübergabe festgehalten, wird wohl auch auf dieses Datum abgerechnet werden müssen. ich würde die anteilige Miete unter Frist und Nachfrist zurückfordern und ggf. online einen Mahnbescheid erstellen. Die Schlösser austauschen, nachdem Kartons vom Nachmieter bereits in der Wohnung sind, ist keine gute Idee. Hierfür mit einem Zeugen die Wohnung aufsuchen und Datum festhalten. Dann klappt es auch mit der Klage nach dem Mahnbescheid.
Gruss Franky

Kann Mieter A von Nachmieter B für die Tage ab dem Einzug
(16.-31.Mai 2014) eine anteilige Mietzahlung von Nachmieter B
fordern?

Nein - Mieter A hatte mit dem Vermieter einen Vertrag, also kann er eine Erstattung höchstens von ihm fordern.

Gruß Merger

Kann Mieter A von Nachmieter B für die Tage ab dem Einzug
(16.-31.Mai 2014) eine anteilige Mietzahlung von Nachmieter B
fordern?

Nein, hierfür mangelt es einem Rechtsgrund einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung.

Was kann A tun, wenn er anspruch auf eine anteilige
Mietzahlung hat, aber B diese Zahlung verweigert?

Es käme ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter in der Höhe der anteilig gezahlten Miete Mai in Betracht, weil der Vermieter ab dem 15. des Monats nicht mehr in der Lage war, gegenüber dem Mieter seine Hauptleistungspflicht, den Gebrauch der Mietsache, zu gewähren.

G imager