Hallo,
hatte einen Gerätemietvertrag für ein Kalenderjahr, der fristgerecht vom Vermieter gekündigt wurde. Der Abtransport erfolgte bereits am 29.12.2012, also vor Vertragsablauf. Kann ich für die ca 2,5Tage den Mietkostenanteil zurückfordern?
also ich kann da mit keinen paragraphen oder so argumentieren,aber ich würde mal sagen, wenn der vertrag bis 31.12. war und das gerät bereits schon am 29.12. abgeholt wurde und trotzdem geld für den 30.und 31. bezahlt wurde, müsste der vermieter die zwei tage zurück erstatten.
Meiner Meinung nach nicht. Kenne mich aber mit Geräteverträgen nicht aus. Tut mir leid
hallo,
wenn du eher räumst, ist das deine sache, du kannst die miete nicht zurückverlagen.
lg
maria
Hallo,
zunächst einmal kann ich mit dem Begriff ‚Gerätemietvertrag‘ nicht viel anfangen.
Handelt es sich dabei um einen Mietvertrag für Gartengeräte ? Wie lang war die Laufzeit des Vertrages ?
Um die Frage auch nur annähernd beantworten zu können, fehlen mir dazu einige Eckdaten, vor allem aber die Klärung des Begriffes ‚Gerätemietvertrag‘.
Bis dahin, bustobaer
LEIDER KANN ICH NICHT HELFEN
hallo,
wenn es sich bei dem zurück zu fordernden Betrag um
mehr als 200 € handelt, ja. ansonsten wird die verwaltungsrechtliche Aufwändung wohl zu hoch werden.
Good luck
hallo,
nein, ich denke nicht. früher raus zugehen, war ja eher ihre entscheidung denn die des vermieters - ausser sie haben anderes vereinbart. aber dann würden sie ja nicht fragen. daher: nein, sie sind vertraglich gebunden - wie der VM ja auch.
viele grüße
mannheim13
Ciao,
sollte es sich um eine Summe handeln die es wert ist eine Rückforderung einzufordern, dann frag bei einem Fachanwalt nach.
Neben meinen fachlichen Ratschläagen, empfehle ich hier immer Diplomatie. Eine Rückforderung von 2/365-teln scheint mir in daher nicht zielführend. Wir eine Wohung eine Woche vor Ablauf des Mietvertrages übergeben bekommt man auch nicht ein 1/4-tel des Mietzinses zurück. Ebenso muss man nicht 2 Tage nachzahlen, wenn eine Übergabe erst am nächsten Wertag im Monat übergibt.
Überlege dir mit welchen Forderungen der Vermieter noch aufwarten kann (Beschädigungen etc.) und mach dir klar ob dies den Stress der gegenseitigen Argumentation wert ist.
Dir viel Erfolg!
cumar
Dazu kann ich bei einem so mageren Sachverhalt leider nichts sagen.
Mfg
pete88
Ja - doch ob sich der Aufwand dafür und der mit Sicherheit anschließende Streit sich lohnt steht auf einem anderem Blatt
Nein,
Ihr hättet ja noch die Frist ausnutzen können.
Grüße
Hi grambambuli,
zu Deiner Anfrage kann ich leider keine helfende Aussage geben.
Danke für Dein Vertrauen in mich.
Aber ich geb Dir den Tipp, hier Dich an Deine örtliche Verbraucher-Zentrale zu wenden.
Viel Glück und
alles Gute noch für 2013!
Hallo,
ich denke, grundsätzlich ja, aber lohnt der Aufwandt? Sicher ist auch entscheidend, wie die Vereinbarung für die Rückgabe getroffen war und wer den Termin angeboten und akzeptiert hat.
Sicher ist, Fragen und Einfordern kostet nichts.
Viel Erfolg, Hubert Steiger.
Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG