ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Es wird eine Immobilie gebaut, die von einem Paar (unverheiratet) zu ungleichen Teilen erworben werden soll. Hintergund ist, dass einer der Partner mehr Eigenkapital als der andere mitbringt und somit die Finanzierung nicht zu gleichen Teilen stattfindet. Die Eigentumsverteilung soll ca. 1/3 zu 2/3 erfolgen.
Ist dies generell möglich und wenn ja, wie wird dieses Szenario im Grundbuch bzw. im Notarvertrag fixiert? Sind vertragliche Regelungen zwischen den beiden Partnern erforderlich (die ggf. notariell beurkundet werden müssen oder nicht?)?
Bezüglich der Finanzierung wird es ausschließlich an der finanzierenden Bank liegen, in welcher Form, und damit meine ich, zu welchen Teilen die „bereit“ ist, ein Darlehen raus legen zu wollen. Denkbar wäre aber auch, dass ein Darlehen mit Summe X raus gelegt wird. Die Darlehensnehmer allerdings in unterschiedlicher Haftungshöhe der Bank gegenüber haften sollen. Am ehesten wird die Bank sich aber wohl auf folgende Konstelation einlassen wollen: Finanzierung Summe X, Haftende = Herr Y und Frau Z „und zwar im vollen Umfang“! Die „Innenhaftung“ -Haftung der Partner untereinander- kann und sollte man dann notariell festlegen.
Allerdings: Im Fall der Fälle -Trennung, Liqiditätsschwäche, Zwangsversteigerung- werden immer „beide Partner“ zunächst der Bank gegenüber voll Haftbar sein. Heißt: der Banker wird, so lange zwei Eigentümer da sein werden, keinen aus der Mithaftung entlassen wollen. Warum nicht? Angenommen die Beziehung platzt und der „finanziell Schwächere“ bleibt übrig, wie soll der Banker dann seine Forderung realisieren? Er wird es nicht anders wollen.
Es dürfte nicht einfach werden, in dieser Konstelation eine Bank zu finden. Falls „beide“ die gleiche Bank als Hausbank haben, würde ich anraten, dieses auch dort vorzutragen. Es dürfte der einfachste Weg sein.
ABER: Sie beide sollten sich über folgendes Gedanken machen. Es soll eine Immobilie „gebaut“ werden. Wieviel Eigenleistung in Form von Muskelhypothek soll/wird erbracht. Wie wird dies Summarisch angerechnet? Beisp.: Partner 1 = 25.000 € Eigenkapital
Partner 2 = 15.000 € Eigenkapital „zzgl.“ 25.000 € Eigenleistung -Muskelhypothek-. Bedeutet, Partner 1 hat zwar mehr Geld eingebracht, aber Partner 2 hat insgesamt mehr in die Immobilie eingebracht.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
meines Wissens nach kann eine beliebige Aufteilung des Eigentums erfolgen, in jedem Fall aber muss es im Grundbuch eingetragen werden, daher kommt man am Notar nicht vorbei.
Sollte dann doch irgendwann mal eine Hochzeit zwischen den Erwerbern anstehen, sollte dies in einem Ehevertrag festgehalten werden.
Hallo zusammen -
also, bei immobilien geht nichts ohne Notar, d.h.
ein vertrag der nur zwischen den beiden Partner geschlossen wird ist nicht bindend.
Zweitens: da gebaut werden soll, ist es wesentlich dass
im notariellen Kaufvertrag für das Grundstück
die jeweiligen Eigentümer mit ihren jeweiligen Anteilen z.B 70& zu 30 % genannt sind ,
den dem Eigentümer des Grundstücks gehört nachher auch anteilig die Immobilie, vollkommen egal wer das Haus bezahlt.
Wird dann nachträglich auf dem Grundstück gebaut
und diese Kosten entsprechend geteilt, sollte auch hierrüber ein mögl.- notariller Vertrag geschlossen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ja, das ist generell möglich, da die beiden Parteien eine Partnerschaft wie eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ eingehen. Die Verteilung sollte auch so wie sie stattfindet notariell beurkundet und im Grundbuch niedergeschrieben werden. Wenn das nicht gemacht wird wird nicht nach tatsächlichen Anteilen verfahren sondern nach Köpfen, d.h. bei zwei dann je die Hälfte.
In einem Fall von Uneinigkeit wird dann eine Auseinandersetzung schwierig.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
J. Wolf