Anteiliger Hauskauf unter Unverheirateten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Es wird eine Immobilie gebaut, die von einem Paar (unverheiratet) zu ungleichen Teilen erworben werden soll. Hintergund ist, dass einer der Partner mehr Eigenkapital als der andere mitbringt und somit die Finanzierung nicht zu gleichen Teilen stattfindet. Die Eigentumsverteilung soll ca. 1/3 zu 2/3 erfolgen.

Ist dies generell möglich und wenn ja, wie wird dieses Szenario im Grundbuch bzw. im Notarvertrag fixiert? Sind vertragliche Regelungen zwischen den beiden Partnern erforderlich (die ggf. notariell beurkundet werden müssen oder nicht?)?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ist dies generell möglich

Ja.

und wenn ja, wie wird dieses Szenario im Grundbuch bzw. im Notarvertrag fixiert?

Wie von Dir beschrieben.

Sind vertragliche Regelungen zwischen den beiden Partnern
erforderlich (die ggf. notariell beurkundet werden müssen oder nicht?)?

Wenn man Probleme vermeiden will, dann schließ man einen Vertrag und läßt den notariell beglaubigen. Eine gründliche rechtliche Beratungs ist das mindeste, was man in Anspruch nehmen sollte.

Hallo,
siehe im wesentlichen das Vorposting, allerdings sollten die beiden daran denken, dass ein Todesfall oder eine „Insolvenz“ eines der beiden im Falle des „Nichtverheiratetseins“ äußerst unangenehme Folgen für den anderen haben kann (unliebsame Erben, Unterhaltsrückgriff ins Grundstückseigentum usw.).
Ein guter Notar sollte da helfen können.
Gruß vom
Schnabel

Hallo

das ist problemlos möglich - im Grundbuch werden einfach die gewünschten Anteile gemäß Notarvertrag eingetragen - so erhält man dann auch die Rechnungen (man erhält dann auch alle Bescheide aufgeteilt entsprechend der Anteile usw.)

Wendy