Hallo zusammen,
ich in z.Zt. in den letzten Zügen meiner Ausbildung. Dazu habe ich noch 2 Fragen:
1.) ich habe am 11.07.12 meine letzte Prüfung und wollte wissen wie sich dort mein Urlaubsanspruch verhält. lt. BUrLG steht da ja im Ende 2. Kalenderhalbjar der volle Jahresurlaub. Da ich in einem Unternehmen mit Bindung an den Tarifvertrag Sachsen für Groß&Versandhandel arbeite weis ich nicht wie sich das genau mit den einzelnen Abs. und § verhält. In meinen Ausbildungsvertrag stehen 17 Tage.
2.) da im Gespräch ist, dass ich übernommen werden sollte, ist meine Frage, die teilweise durch andere Kollegen entstand, ob ich bei einer Übernahme befristet oder unbefristet eingestellt werden darf/muss, da ich ja schon 3 Jahre meine Lehre gemacht habe und das bei betrieblichen Lehrlingen der Fall wäre (unbefristet).
Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet, gut wäre auch wenn die Begründungen auf Gesetze zurück zu führen sind, da ich im Falle einer Streitigkeit weis auf was ich mich berufen kann.
Schon mal jetzt vielen Dank!
Hallo,
ich möchte Frage zwei zuerst beantworten. Ob eine befristete oder unbefr. Übernahme erfolgt liegt ganz alleine an der Geschäftsleitung.
Es macht Sinn die GL zu fragen ob eine Übernahme überhaupt stattfindet und wenn ja befristet oder unbefristet. Wenn Du das nicht machen möchtest, dann einfach am nächtsen Tag in die Firma gehen. Wenn keiner etwas sagt und Du Deine Arbeit machen kannst, ist automatisch ein unbefristeter Vertrag entstanden.
Jetzt zu Frage eins, meiner Meinung nach sind 17 Tage Jahresurlaub sehr wenig, wenn das aber so ist dann hast du per Mitte Juli 9 Tage Urlaub (17:12x6,5).
Ich hoffe dass ich Dir damit geholfen habe.
Mfg
Peter
Danke für Deine Antwort Peter,
nein ich hätte einen Jahresanspruch von 27 Tagen. Ich dachte das BUrLG hat dort ebenfalls Einfluss auf den Anspruch, da ich in der 2. Jahreshälfte erst abschließe und dadurch Anspruch auf vollen Urlaub habe.
Das mit der Übernahme am nächsten Tag ist für mich auch noch ein Knackpunkt. Mein Marktleiter/Filialleiter hat in der Hinsicht keine Befugnis mich einzustellen das läuft alles über den Bezirksleiter. Wenn ich keine persönliche, schriftliche Absage erhalte zählt das auch? Da bisher alles so unter dem Tisch gemunckelt wird weis ich nicht ob so eine indirekte Absprache/Absage auch gelten würde, oder ich persönlich schriftlich eine Absage erhalten muss damit das Rechtsgültig ist.
Danke für die Hilfe!
Hallo,
Anspruch auf vollen Urlaub hat man, wenn das Arbeitsverhältnis ein komplettes Jaht besteht.
Wenn nur anteilig gearbeitet wird gilt einfach die Formel Urlaubsanspruch ./. 12x2.
Das Ende der Beschäftigung muss Dir zumindest mündlich mitgeteilt werden, ansonsten geht das Arbeitsverhältnis weiter und Dein Arbeitgeber hat die gesetzliche oder die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
Gruß Peter
Hallo,
sorry für die verspätete Antwort.
Das sind ja nicht die besten Zustände in der Firma,
aber so wie mir bekannt ist, muss von seiten des Unternehmens schon eine reaktion kommen, wenn keine Weiterbeschäftigung erfolg.
Um aber die letzte Sicherheit zu habe, rufe bitte bei der IHK an und frage bei der entspr. Ausbildungsberatung an, die können Dir 100% Antwort geben.
Vielleicht kannst Du mich hier gelegentlich auf dem laufenden halten, wie die ganze Sache ausgeht.
Viele Erfolg.
mfG
Peter