Anteiliges Urlaubsgeld nach Kündigung innerhalb der Probezeit

Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall einen Freundes (A).

A ist seit 01.03. bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der ihm nun zum 31.08. fristgerecht gekündigt hat. Bezüglich des Urlaubsgeldes lässt der Arbeitsvertrag jedoch eine Unklarheit offen. Hier ein Auszug:

"
§4 Vergütung
Nr. 1: […]
Nr. 2: Der Mitartbeiter erhält eine freiwillige Gratifikation in Höhe eines halben Grundgehalts (Urlaubsgeld), wenn er am 01. Juli des jeweiligen Kalenderjahres im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, seit dem 01. Januar des betroffenen Jahres ununterbrochen als Mitarbeiter beschäftigt war, mindestens für einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergütung, Mutterschaftsgeld oder Krankenbezüge hat und ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag nicht besteht. Andernfalls wird die Gratifikation nicht, auch nicht zeitanteilig gezahlt. Die Gratifikation wird bereits mit den Bezügen für den Monat Juni ausgezahlt. Ist die Gratifikation ausgezahlt worden, obwohl sie dem Mitarbeiter nicht zustand, ist sie in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Gesellschaft behält sich vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlung gewährt wird. Auch bei wiederholter Zahlung der Gratifikation wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.
Nr. 3: Der Mitartbeiter erhält eine weitere freiwillige Gratifikation bis zur Höhe eines Grundgehalts (Weihnachtsgeld), wenn er am 01. November des jeweiligen Jahres im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht […]."

Im Anschluss an den letzten Paragraphen, sind einige Punkte, die im Bewerbungsgespräch besprochen worden waren, mit Spiegelstrichen festgehalten. Darunter:
„Entgegen dem §4 Abs. 2 + 3 erhält der Mitarbeiter in 2013 ein halbes Gehalt Urlaubsgeld und ein Gehalt Weihnachtsgeld ohne Abzüge.“

Dieser Punkt wurde aufgenommen, weil der Arbeitgeber dem A das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Jahr 2013 zusichern wollte, obwohl der Arbeitsvertrag erst seit dem 01.03. bestand. Grund: A hatte schon vor März ein sechswöchiges Praktikum bei dem Arbeitgeber absolviert.

Mit der Juni-Abrechnung wurde dem A kein Urlaubsgeld ausgezahlt. Mitte Juli erhielt er dann seine Kündigung.

Nun die Frage:
Hat A Anrecht auf Urlaubsgeld? Ist die Formulierung „freiwillige Gratifikation“ wirksam? Schließlich wurde ja explizit festgehalten, dass für 2013 eine Auszahlung erfolgt.
Wenn A Anrecht auf Urlaubsgeld hat, dann voll oder nur anteilig (hälftig)?

Das Weihnachtsgeld scheidet ja wegen der November-Bedingung aus richtig?

Vielen Dank!

Wage ich mir nicht, von Weitem so zu beantworten - da kann nur ein Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) helfen, dem der gesamte Vertrag und die Kündigung vorzulegen wären.

Eine „freiwillige Gratifikation“ ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich geboten, wenn der Arbeitgeber wie in diesem Fall sich vorbehalten will, jährlich neu zu entscheiden.

Vielen Dank zunächst für die Antwort.

Bei der „freiwilligen Gratifikation“ ging es mir darum, ob nicht durch den Nachtrag, welcher ja klarstellt, dass „der Mitarbeiter in 2013 ein halbes Gehalt Urlaubsgeld“ erhält, die Freiwilligkeit aus §4 für das Jahr 2013 unwirksam wird.

Würden Sie dem zustimmen?

Wie ich geschrieben habe, wäre dazu der gesamte Vertrag rechtlich zu prüfen - wozu nur ein Rechtsanwalt berechtigt ist.

Wann gab es denn die Kündigung?.

Die Kündigung wurde am 18.07.2013 schriftlich ausgesprochen.

Ich würde sagen, dem AN steht Urlaubsgeld zu, aber in diesem konkreten Fall würde ich einen Anwalt konsultieren.

Lg