Liebe Forumsmitglieder,
es steht eine Frage im Raum zu folgendem hypothetischen Fall einer Person A.
A ist seit 01.03. bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der ihm nun am 18.07. fristgerecht zum 31.08. gekündigt hat (Probezeit). Bezüglich des Urlaubsgeldes lässt der Arbeitsvertrag jedoch eine Unklarheit offen. Hier ein Auszug:
"
§4 Vergütung
Nr. 1: […]
Nr. 2: Der Mitartbeiter erhält eine freiwillige Gratifikation in Höhe eines halben Grundgehalts (Urlaubsgeld), wenn er am 01. Juli des jeweiligen Kalenderjahres im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, seit dem 01. Januar des betroffenen Jahres ununterbrochen als Mitarbeiter beschäftigt war, mindestens für einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergütung, Mutterschaftsgeld oder Krankenbezüge hat und ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag nicht besteht. Andernfalls wird die Gratifikation nicht, auch nicht zeitanteilig gezahlt. Die Gratifikation wird bereits mit den Bezügen für den Monat Juni ausgezahlt. Ist die Gratifikation ausgezahlt worden, obwohl sie dem Mitarbeiter nicht zustand, ist sie in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Gesellschaft behält sich vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlung gewährt wird. Auch bei wiederholter Zahlung der Gratifikation wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.
Nr. 3: Der Mitartbeiter erhält eine weitere freiwillige Gratifikation bis zur Höhe eines Grundgehalts (Weihnachtsgeld), wenn er am 01. November des jeweiligen Jahres im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht […]."
Im Anschluss an den letzten Paragraphen, sind einige Punkte, die im Bewerbungsgespräch besprochen worden waren, mit Spiegelstrichen festgehalten. Darunter:
„Entgegen dem §4 Abs. 2 + 3 erhält der Mitarbeiter in 2013 ein halbes Gehalt Urlaubsgeld und ein Gehalt Weihnachtsgeld ohne Abzüge.“
Dieser Punkt wurde aufgenommen, weil der Arbeitgeber dem A das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Jahr 2013 zusichern wollte, obwohl der Arbeitsvertrag erst seit dem 01.03. bestand. Grund: A hatte schon vor März ein sechswöchiges Praktikum bei dem Arbeitgeber absolviert.
Mit der Juni-Abrechnung wurde dem A kein Urlaubsgeld ausgezahlt. Mitte Juli erhielt er dann seine Kündigung.
Nun die Frage:
Hat A Anrecht auf Urlaubsgeld? Ist die Formulierung „freiwillige Gratifikation“ wirksam? Schließlich wurde ja explizit festgehalten, dass für 2013 eine Auszahlung erfolgt.
Wenn A Anrecht auf Urlaubsgeld hat, dann voll oder nur anteilig (hälftig)?
Das Weihnachtsgeld scheidet ja wegen der November-Bedingung aus richtig?
Zusatzfrage:
A hat noch 11,5 Tage Urlaubsanspruch. Mit dem Arbeitgeber hat er schriftlich diesen Urlaub an das Ende seiner Beschäfigung gelegt, sodass er faktisch am 15.08. das letzte Mal zur Arbeit geht. Angenommen, der A würde nun seinerseits die Kündigung aussprechen (etwa am 31.07. zum 15.07. da Probezeit). Dann läge ja der vereinbarte Urlaub zeitlich außerhalb des Arbeitsverhältnisses. Könnte der A dann verlangen, den Urlaub wiederrum an das Ende des Arbeitsverhältnisses zu legen, sodass er noch am selben Tag (31.07.) mittags seinen Urlaub antritt und nicht mehr wiederkehrt? Oder hat der Arbeitgeber das Recht, ihm dies zu verweigern und den Urlaub stattdessen auszubezahlen?
Vielen Dank!