Hallo.
Ich würde gerne meiner Mutter und ihrem Ex-Mann, der sich mittlerweile in Privatinsolvenz befindet, das gemeinsame Haus abkaufen. Beide sind zu 50% Eigentümer.
Auf dem Objekt sind noch 160.000 € Schulden, welche ich gern per Überlassungsvertrag ablösen würde.
Jetzt zu meiner Frage. Kann der Ex-Mann nach Unterzeichnung des Überlassungsvertrages noch Ansprüche an dem Haus anmelden, bzw. muss ich ihm seinen Anteil am Haus zusätzlich noch ausbezahlen wenn er darauf besteht oder ist das wenn er in Privatinsolvenz ist nicht möglich?
Oder ist es sinnvoll, dies vorher schriftlich zu vereinbaren?
Danke schon mal für etwaige Antworten.
Mache doch einfach einen Kaufvertrag. Mfg
Hallo, hier geht es um sehr viel Geld!
Ein Vertrag ist ein Vertrag-
hier sollte alles drinnenstehen, was relevant ist.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, während der PI zu Vermögen zu kommen. Wie diese Vermögen zu verwerten/verteilen ist, entscheidet der Insolvenzverwalter des Ex.
Diese Feagen sind aber durch einen RA/Notar beim aufsetzen des Vertrages vorab durch diesen zu klären.
Gruss
Knauffi
Hallo Ramtanplan82,
da erkenne ich den falschen Ansatz. Unabhängig der aktuellen Situation (Exmann, Privatinsolvenz, etc).
Sie kaufen eine Immobilie zu einem bestimmten Preis.
Dieser Preis muss in etwa dem marktüblichen Preis entsprechen.
Die Verkäufer sind die Eigentümer, Ihre Mutter und deren Exmann. Beide verkaufen Ihnen das Objekt zu einem bestimmten Preis. Fertig!
Es gibt danach keine weiteren Ansprüche.
Die bestehenden valutierten Grundschulden können Sie übernehmen oder nicht. Falls Sie diese nicht übernehmen wollen, wird die Bank eine Bewilligung der Löschung nur dann erteilen, wenn diese den geforderten Betrag bezahlt bekommt.
Weitere kostenfreie detaillierte Beratung kann ich Ihnen nicht geben. Ich bin unabhängiger Immobilienfachmann und arbeite als Honorarberater. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Hallo Ramtanplan82,
wenn über das Vermögen des Ex-Mannes Ihrer Mutter bereits das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nur der bestellte Treuhänder berechtigt seinen Hälfteanteil zu verkaufen. Sie müssen sich daher mit dem Treuhänder einigen, der auch den Kaufpreisanteil an die Insolvenzgläubiger verteilt. Viel Erfolg.
Der Insolvenzverwalter weiss ja von den 50 % des Hauses. Er muss im Intresse der gläubiger darüber in Kenntnis gesetzt und muss auch seine Zustimmung erteilen.
Tipp: Lassen Sie das Haus durch einen Gutachter
bewerten. Dieses Gutachten sollte als Grundlage für den Kaufpreis genommen werden.