Hallo, vllt kann mir hier jemand diese Frage beantworten, würde mich freuen:
Herr A verkauft einen kleinen Teil seines Anteils als Kommanditist an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG. Seine Beteiligung hält er im Privatvermögen. Aus der Veräußerung erzielt er einen Verlust.
Meine Frage: handelt es sich bei diesen Veräußerungsverlusten um sonstige Einkünfte iSd § 22 EStG? Angenommen er veräußert außerhalb der Spekulationsfrist, dann sind die Verluste nicht steuerbar bzw. berücksichtigungsfähig, richtig? Oder liegen ggf. sogar Sonderbetriebsausgaben vor, wenn der Verlust durch Kosten entstanden ist, der durch die Veräußerung enstanden ist, z.B. Rechtsanwaltskosten? Ansonsten erfolgte die Veräußerung zu Buchwerten: d.h. Veräußerungspreis = übernommenes Kapital
lg