Hallo zusammen,
angenommen eine Antenne auf dem Wohnwagen, der auf dem Versicherungsgrundstück steht, wird durch Brand zerstört. Besteht Versicherungsschutz?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Hallo zusammen,
angenommen eine Antenne auf dem Wohnwagen, der auf dem Versicherungsgrundstück steht, wird durch Brand zerstört. Besteht Versicherungsschutz?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Hallo Alex,
besteht für den Wohnwagen eine Kaskoversicherung? Wenn ja, ist der Wert des Wohnwagens um den Wert der Antenne erhöht worden?
Dann besteht sehr wahrscheinlich Versicherungsschutz.
Gruß
Marco
Danke für die Antwort,
und was ist, wenn die Antenne erst später gekauft worden ist und dann anschließend an den Wohnwagen ranmontiert wurde? Besteht dann V.Schutz über die Hausrat-Außenversicherung oder wird die Außenversicherung gar nicht in Anspruch genommen, sondern nur die Hausratversicherung, da sich der Wohnwagen und damit auch die Antenne auf dem Versicherungsgrundstück befindet?
Hallo Alex,
und was ist, wenn die Antenne erst später gekauft worden ist
und dann anschließend an den Wohnwagen ranmontiert wurde?
Per Bedingungen werden nur die Teile erstattet, die auf den Neuwert angerechnet wurden. Ist der versicherte Neuwert also zu hoch gewählt worden, kein Problem. Ist er zu knapp bemessen, siehts schlecht aus.
Besteht dann V.Schutz über die Hausrat-Außenversicherung oder
wird die Außenversicherung gar nicht in Anspruch genommen,
sondern nur die Hausratversicherung, da sich der Wohnwagen und
damit auch die Antenne auf dem Versicherungsgrundstück
befindet?
Außenversicherung der Hausrat gilt nur in Verbindung mit Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer sowie Sturm/Hagel. Allerdings nur für vorübergehend außerhalb der Wohnung liegende Gegenstände. Und bei einer Antenne, die dauerhaft an einem Fahrzeug montiert ist, dürfte dies wohl eher nicht zutreffen. Ergo würde ich hier die Entschädigung ablehnen.
Gruß
Marco
Moiiin Marco,
Außenversicherung der Hausrat gilt nur in Verbindung mit
Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer sowie Sturm/Hagel.
Allerdings nur für vorübergehend außerhalb der Wohnung
liegende Gegenstände. Und bei einer Antenne, die dauerhaft an
einem Fahrzeug montiert ist, dürfte dies wohl eher nicht
zutreffen. Ergo würde ich hier die Entschädigung ablehnen.
ich stimme deiner Darstellung zu und möchte den Ausschluß noch ergänzen auf die Teile einer KFZ die Bedingungsgemäß nicht über die Hausrat abzusichern sind.
Einzige Möglichkeit bleibt die Teilkasko des KFZ.
Schönen Gruß
Martin