Antenne in der Waschanlage abgerissen - Wer zahlt für den Schaden ?

Liebe/-r Experte/-in,

zunächst vielen Dank, dass ich mich auf diesem Wege an Sie wenden darf.

Folgendes ist geschehen.

Ich habe eine Auto-Antenne, die nicht mit der Hand abschraubbar ist (nur mit einem Schraubenschlüssel). Bei einer Fahrt durch die Waschanlage klappe ich diese aber immer ein, sodass Sie ganz flach auf dem Dach liegt.

Bei meinem letzten Besuch in der Waschanlage haben sich trotz Abklappens der Antenne die Borsten in der Antenne verfangen, die Antenne wurde herausgerissen und hat wie eine Peitsche gewirkt, sodass ich Dellen im Lack der Motorhaube sowie weitere Lackschäden habe.

Wer zahlt nun den Schaden.

Die Versicherung der Tankstelle/Waschanlage?
Meine Teil-Kasko?
Keine Versicherung / ich selber?

Der Tankstellenpächter meint zu mir, dass seine Versicherung dies nicht zahlen wird, da ich die Antenne nicht abgeschraubt habe.

Ist das so? Ich habe ein Urteil vom Bundesgerichtshof gefunden.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, Az.: X ZR 133/03)

Gilt das auch für diesen Fall?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Herzliche Grüße

Kay

Hallo Kay,
bei der Inanspruchnahme der Waschanlage haftet der Pächter für Schäden durch diese nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (schukdhaftes Verhalten) nachgewiesen werden kann. Dabei hat derjenige, der die Waschanlage in Anspruch nimmt, die ihm zumutbaren und in der Anleitung ausgewiesenen Voraussetzungen (wie Abschrauben der Antenne auch mittels Schlüsel) zu schaffen. Ich sehe hier kaum Chancen, dem Pächter o.a. schuldhaftes Verhalten nachweisen zu können. Das würde bedeuten, dass Sie ihm nachweisen müssten, dass er u.a. ihm obliegende Pflichten beim Betrieb der Waschanlage grob vernachlässigt hat. Ich befürchte, Sie müssen den Schaden selbst tragen.
MfG
Catto

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Hallo,

zu dem geschilderten Sachverhalt kann ich keine Aussage treffen, da nicht alles, an dem ein Auto beteiligt ist, etwas mit Verkehrsrecht zu tun.

In dem geschilderten Fall geht es um zivilrechtliche Streitigkeiten, von denen ich keine fundierten Kenntnisse besitze.

MfG
Michael

Hallo Kay,
leider kann ich in diesem Fall zu Haftungsfragen keine erschöpfende Auskunft geben… ich bin eher Verkehrsrechtler…und bei der Nutzung einer Waschanlage spielt privates Risiko und Haftungsausschluss durch AGB der Waschanlagen die größte Rolle.
Das Urteil bzw. den Tenor habe ich mir aber eben angesehen und da sieht es eher gut aus… da es ein BGH Urteil ist, ist das höchstrichterliche Rechtsprechung… und muss in Streitfragen Anwendung finden. Also entweder Urteil ausdrucken und mit einem netten Schrweiben den Besitzer der Anlage zum Ersatz des Schadens auffordern oder die Sache gleich über einen RA laufen lassen (oder Ihre Versicherung, da die ja sonst zahlen müsste).
Grüße
Conny

Hallo,

leider trifft das Urteil auch auf deinen Fall zu. Eine Ausnahme wäre, wenn der Betreiber das Fahrzeug vorgewaschen hat und es versäumt hat dich auf das Abschrauben der Antenne aufmerksam zu machen. Bist du aber alleine -ohne Vorarbeiten oder Besichtigung durch den Pächter - in die Anlage gefahren, hast du das Nachsehen.

mfg
strucki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.
Zuerst würde ich meinen, dass Sie den Schaden auf eigene Kosten beheben müssen. An wohl jeder Waschanlage stehen Hinweise für deren Benutzung. U.a. sollten Antennen entfernt werden.
Nun habe ich das Urteil gelesen.
Da kann man wieder lesen, das Recht nicht für jeden Recht ist. Man benötigt etwas Kleingeld, um einen Anwalt zu bezahlen. Das Kleingeld wird natürlich mehr, wenn man wie in diesem Fall alle Instanzen durchläuft.
Fazit: Sparkonto plündern, Anwalt suche, würfeln ob man Recht bekommt. Kein Sparbuch - keine Chance.
mfg
W.Rieske

Hallo Kay,
das sind reine zivilrechtliche Angelegenheiten und somit nicht mein Fachgebiet.

MfG
C.B.

Folgendes ist geschehen.

Ich habe eine Auto-Antenne, die nicht mit der Hand
abschraubbar ist (nur mit einem Schraubenschlüssel). Bei einer
Fahrt durch die Waschanlage klappe ich diese aber immer ein,
sodass Sie ganz flach auf dem Dach liegt.

Bei meinem letzten Besuch in der Waschanlage haben sich trotz
Abklappens der Antenne die Borsten in der Antenne verfangen,
die Antenne wurde herausgerissen und hat wie eine Peitsche
gewirkt, sodass ich Dellen im Lack der Motorhaube sowie
weitere Lackschäden habe.

Wer zahlt nun den Schaden.

Die Versicherung der Tankstelle/Waschanlage?
Meine Teil-Kasko?
Keine Versicherung / ich selber?

Der Tankstellenpächter meint zu mir, dass seine Versicherung
dies nicht zahlen wird, da ich die Antenne nicht abgeschraubt
habe.

Ist das so? Ich habe ein Urteil vom Bundesgerichtshof
gefunden.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, Az.: X ZR 133/03)

Gilt das auch für diesen Fall?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Herzliche Grüße

Kay

Hallo,

also ich denke, bzw. weiß, dass sie hier schlechte Karten haben.
Vor fast jeder Waschanlage sind entsprechende Hinweisschilder angebracht, dass man Antennen oder sonstiges abmontieren muss, damit es nicht zu solch einem Fall kommt.
Da sie ja die Antenne schon angelegt haben, gehen sie ja das Risiko ein, das alles gut geht. Somit sind sie schon auf der Verliererstraße. Wenn keine Schilder oder sonstige Hinweise vorhanden sind, werden sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Vollkasko würde für solch einen Schaden aufkommen.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
da die Rechtslage - da das streitige Verfahren noch nicht
abgeschlossen ist - nicht eindeutig ist, lässt
sich aus meiner Sicht nicht genau sagen, wer nun
wirklich haftet.
Ich würde der Kaskoversicherung auf jeden Fall den
Schaden melden. Diese müsste m.E. den Schaden übernehmen,
wenn die Haftpflichtversicherung des
Waschanlagenbetreibers eine Haftung ablehnt.
Herzliche Grüße
webcruiser

Liebe/-r Experte/-in,

zunächst vielen Dank, dass ich mich auf diesem Wege an

Sie

wenden darf.

Folgendes ist geschehen.

Ich habe eine Auto-Antenne, die nicht mit der Hand
abschraubbar ist (nur mit einem Schraubenschlüssel).

Bei einer

Fahrt durch die Waschanlage klappe ich diese aber

immer ein,

sodass Sie ganz flach auf dem Dach liegt.

Bei meinem letzten Besuch in der Waschanlage haben

sich trotz

Abklappens der Antenne die Borsten in der Antenne

verfangen,

die Antenne wurde herausgerissen und hat wie eine

Peitsche

gewirkt, sodass ich Dellen im Lack der Motorhaube

sowie

weitere Lackschäden habe.

Wer zahlt nun den Schaden.

Die Versicherung der Tankstelle/Waschanlage?
Meine Teil-Kasko?
Keine Versicherung / ich selber?

Der Tankstellenpächter meint zu mir, dass seine

Versicherung

dies nicht zahlen wird, da ich die Antenne nicht

abgeschraubt

habe.

Ist das so? Ich habe ein Urteil vom Bundesgerichtshof
gefunden.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.11.2004, Az.: X ZR

133/03)

Gilt das auch für diesen Fall?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Herzliche Grüße

Kay

Hallo und guten Abend!
Leider konnte ich nicht antworten, da ich bis Sonntag im Jahresurlaub war.
Hat sich Ihre Frage erledigt ?

mfg Warnecke