Antenne und Namensschild

Hallo, hab da mal ne Frage

Ich bin Mieter in einem größeren Mehrfamilienhaus. Der Vermieter kündigte vor drei Jahre Modernisierungsmaßnahmen ( Heizung, Fenster, Gemeinschaftsantenne, Schließanlage) an.
Da ich der Modernisierung in dieser Form wegen erheblicher Schimmelbefall (übrigens in allen anderen Wohnungen auch) so nicht zustimmen konnte da diesbezüglich in keinster Weise Reparaturen vorgenommen werden sollte. Laut gerichtlichem Beschluss (wer das Geld hat bekommt eher recht) habe ich die Maßnahmen hinzunehmen. Gesundheitliche Folgeschäden müssen demzufolge auch hingenommen werden. Dieser Beschluss ist jetzt auch schon wieder ein Jahr alt. Der Vermieter macht keine Anstallten sein angebliches Vorhaben in Angriff zu nehmen. Er würde laut Bauzeichnungen viel lieber aus meiner Wohnung zwei kleinere machen. Dazu will er mich gerne raus haben.

Meine Bedenken haben sich leider auch in den anderen nun Modernisierten Wohnungen bestätigt: Es schimmelt und schimmelt wie gehabt, so das einige Mieter jetzt selbst und auf eigene Kosten Rigipswände installiert haben, um den Schimmel zu dämmen.

Seit ca. 2 Jahre habe ich weder eine Möglichkeit fern zu sehen ( Parabolantennen sind laut Orts -Satzung an der Außenfassade verboten) eine Alternative wird mir nicht geboten, die Hausantenne ist für mich tabu, noch kann ich Besuch empfangen, da mein Vermieter dafür sorgt, dass an der Hauseingangstür die auch tagsüber verschlossen ist, kein Namensschild von mir geduldet wird. Mehrere Versuche waren vergebens. Der Vermieter entfernt sie permanent. Eine Klingelmöglichkeit für meine Wohnung gibt es natürlich auch nicht.

Darüber aufregen kann ich mich ja nun auch nicht, denn würde ich einen Herzinfarkt bekommen, -mich würde ja keiner finden.

Lutz

wenn man sich so Deine Schilderung auf der Zunge zergehen läßt, dann gibt es nur eine Antwort! Werde blitzschnell Mitglied in einem Mieterverein und dann darf sich Dein Vermieter auf etwas freuen. Vor nicht allzulanger Zeit hat ein Münchner Gericht einen „Kollegen“ Deines Vermieters auf längere Zeit ein stilles Örtchen in St. Adelheim besorgt. St. Adelheim? Nun, eigentlich heißt der bekannte Knast Stadelheim…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lutz,

was Dein Vermieter macht, ist verfassungswidrig, um daß einmal auf einen Nenner zu bringen.

Da es hier so verzwackt dargestellt ist, kann ich Dir nur empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nicht nur das Du in einer gesundheitschädigenden Wohnung wohnst, sondern Dir entsteht täglich ein Schaden, da weder Deinem Informationsbedürfnis (Antenne) gedeckt wird und eine Klingel mit Namensschild nicht vorhanden ist. Der Schaden bekäuft sich auf DM mal Tage.
Was das Verbot der Parabolantenne in der Ortssatzung betrifft, na ja vor einem Gericht hätte das wohl kaum bestand. Es sei denn Ihr habt ein tolles Breitbandkabel.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt kann man durch eine Rechtsschutzversicherung auffangen bzw. einen Rechtsberatungschein beim Amtsgericht beantragen.

Christian

tach zusammen,

ob das hier verfassungswidrig ist oder nicht, lässt sich überhaupt nicht beantworten. Die Frage (egal welche es sein mag) kann man nämlich überhaupt nicht beantworten. Mich macht nur einiges an dem Dreifachposting stutzig. Zum einen schonmal, warum hier die Modernisierung abgeschmettert werden sollte und nicht auf Mängelbeseitigung geklagt wurde bzw. auf Unterlassung.

Ich vermute, dass uns einfach ein paar Infos fehlen. Eine Frage hatte ich ja bereits im Brett „Recht“ gestellt. Die zweite Frage ist: Welche Ursache hat der Schimmelbefall? Möglicherweise, dass überhaupt keine Heizung vorhanden ist? Das würde nebenbei dann auch die Modernisierung erklären. Antwort bitte im Brett „Recht“.

Ciao

Dagmar

Da ich der Modernisierung in dieser Form wegen erheblicher
Schimmelbefall (übrigens in allen anderen Wohnungen auch) so
nicht zustimmen konnte da diesbezüglich in keinster Weise
Reparaturen vorgenommen werden sollte. Laut gerichtlichem
Beschluss (wer das Geld hat bekommt eher recht) habe ich die
Maßnahmen hinzunehmen. Gesundheitliche Folgeschäden müssen
demzufolge auch hingenommen werden.

gar net! aber der vermieter hat hinzunehmen, daß er sich um den schimmelbefall kümmern muß. und diese kosten lassen sich nicht auf den mieter abwälzen.

Dieser Beschluss ist jetzt
auch schon wieder ein Jahr alt. Der Vermieter macht keine
Anstallten sein angebliches Vorhaben in Angriff zu nehmen. Er
würde laut Bauzeichnungen viel lieber aus meiner Wohnung zwei
kleinere machen. Dazu will er mich gerne raus haben.

einen mieter kriegst heutzutage aber net einfach so raus. und wenn du den rat befolgst, in nen mieterverein zu gehen, wird’s noch etwas schwieriger.

Meine Bedenken haben sich leider auch in den anderen nun
Modernisierten Wohnungen bestätigt: Es schimmelt und schimmelt
wie gehabt, so das einige Mieter jetzt selbst und auf eigene
Kosten Rigipswände installiert haben, um den Schimmel zu
dämmen.

das dämmt den schimmel nicht, das versteckt ihn! tsts… wer macht denn sowas! tut euch zusammen und haut den vermieter mal auf die finger! ihr müßt nachweisen, daß es sich um bauliche mängel handelt, und dann muß ER sich auf SEINE kosten drum kümmern.

gruß

michael

Hallo Michael,

ich habe die Befürchtung, dass die Sachlage eine ganz andere ist, wenn wir mehr Hintergrundinformationen hätten und zu der Vermutung habe ich auch allen Grund.

Wenn der Verursacher des Schimmels der Mieter selbst ist, wird der Vermieter auch nicht zur Mängelbeseitigung herangezogen werden können. Verursacher könnte der Mieter z.B. durch falsches Lüften und Heizen sein. Wird sicherlich oft vorgeschoben, aber ich halte es für möglich, dass der Mieter hier eine Wohnung OHNE Heizung angemietet hat. Das würde bedeuten, dass er für die Beheizung selbst Sorge zu tragen hat. Da auch in anderen Wohnungen das gleiche Problem vorliegt und der Vermieter eine Heizungsanlage einbauen möchte, liegt die Vermutung sehr nahe. Ich glaube hier eher nicht an bauliche Mängel. Es wäre also erstmal zu prüfen, ob dies eine mögliche Ursache sein könnte, bevor man für viel Geld einen Gutachter beauftragt, der einen baulichen Mangel nachweisen soll.

Wenn mein Gefühl mich nicht täuscht, dann würde der Ratsuchende jeden weiteren Prozess ebenfalls verlieren. Das ist natürlich nur eine Mutmaßung, aber es deutet einiges darauf hin, dass ich zumindest in einigen Punkten richtig liege. Und man kann nur eine Situation bewerten, wenn man auch die konkrete Sachlage kennt. Deshalb hatte ich auch meine Fragen gestellt.

Ciao

Dagmar

was Dein Vermieter macht, ist verfassungswidrig, um daß einmal
auf einen Nenner zu bringen.

Hi Christian,

…das glaube ich auch. Aber wie kann ich da erst einmal mehr erfahren, bevor ich eventuell noch einmal einen Anwalt in Anspruch nehme.

Da es hier so verzwackt dargestellt ist, kann ich Dir nur
empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nicht nur das Du in
einer gesundheitschädigenden Wohnung wohnst, sondern Dir
entsteht täglich ein Schaden, da weder Deinem
Informationsbedürfnis (Antenne) gedeckt wird und eine Klingel
mit Namensschild nicht vorhanden ist. Der Schaden bekäuft sich
auf DM mal Tage.

Wie kann ich das Verstehen?

Was das Verbot der Parabolantenne in der Ortssatzung betrifft,
na ja vor einem Gericht hätte das wohl kaum bestand. Es sei
denn Ihr habt ein tolles Breitbandkabel.

Breitbandkabel ist nicht vorhanden.

Lutz

Hallo Lutz,

was Dein Vermieter macht, ist verfassungswidrig, um daß einmal
auf einen Nenner zu bringen.

Hi Christian,

…das glaube ich auch. Aber wie kann ich da erst einmal mehr
erfahren, bevor ich eventuell noch einmal einen Anwalt in
Anspruch nehme.

Beim Anwalt bei einer Rechtsberatung. Bist Du Prozeßkostenhilfebedürftig sage dies gleich am Telefon (bei der Terminvereinbarung) dem Anwalt und er wird Dir die entsprechenden Unterlagen mitgeben. Suche Dir nicht einen Wald und Wiesenawalt sondern eine Kanzlei mit mehreren Fachanwälten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen - gelbe Seiten.

Da es hier so verzwackt dargestellt ist, kann ich Dir nur
empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nicht nur das Du in
einer gesundheitschädigenden Wohnung wohnst, sondern Dir
entsteht täglich ein Schaden, da weder Deinem
Informationsbedürfnis (Antenne) gedeckt wird und eine Klingel
mit Namensschild nicht vorhanden ist. Der Schaden bekäuft sich
auf DM mal Tage.

Wie kann ich das Verstehen?

Post die nicht zugestellt werden kann, Boten die Dich nicht antreffen, erfolgloser Besuch von Außendienstmitarbeitern, usw. alle können nicht zu Dir kommen und Du mußt diese dann besuchen.

Was das Verbot der Parabolantenne in der Ortssatzung betrifft,
na ja vor einem Gericht hätte das wohl kaum bestand. Es sei
denn Ihr habt ein tolles Breitbandkabel.

Breitbandkabel ist nicht vorhanden.

Na, ja jetzt lache ich mich erst einaml schief. Nimm es (und der Rest der Welt) bitte nicht übel, aber das klingt nach tiefster Provinz. Ein Rechtsanwalt (siehe oben) reibt sich da die Hände.

Christian

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