Ich bin Mieter in einem größeren Mehrfamilienhaus. Der Vermieter kündigte vor drei Jahre Modernisierungsmaßnahmen ( Heizung, Fenster, Gemeinschaftsantenne, Schließanlage) an.
Da ich der Modernisierung in dieser Form wegen erheblicher Schimmelbefall (übrigens in allen anderen Wohnungen auch) so nicht zustimmen konnte da diesbezüglich in keinster Weise Reparaturen vorgenommen werden sollte. Laut gerichtlichem Beschluss (wer das Geld hat bekommt eher recht) habe ich die Maßnahmen hinzunehmen. Gesundheitliche Folgeschäden müssen demzufolge auch hingenommen werden. Dieser Beschluss ist jetzt auch schon wieder ein Jahr alt. Der Vermieter macht keine Anstallten sein angebliches Vorhaben in Angriff zu nehmen. Er würde laut Bauzeichnungen viel lieber aus meiner Wohnung zwei kleinere machen. Dazu will er mich gerne raus haben.
Meine Bedenken haben sich leider auch in den anderen nun Modernisierten Wohnungen bestätigt: Es schimmelt und schimmelt wie gehabt, so das einige Mieter jetzt selbst und auf eigene Kosten Rigipswände installiert haben, um den Schimmel zu dämmen.
Seit ca. 2 Jahre habe ich weder eine Möglichkeit fern zu sehen ( Parabolantennen sind laut Orts -Satzung an der Außenfassade verboten) eine Alternative wird mir nicht geboten, die Hausantenne ist für mich tabu, noch kann ich Besuch empfangen, da mein Vermieter dafür sorgt, dass an der Hauseingangstür die auch tagsüber verschlossen ist, kein Namensschild von mir geduldet wird. Mehrere Versuche waren vergebens. Der Vermieter entfernt sie permanent. Eine Klingelmöglichkeit für meine Wohnung gibt es natürlich auch nicht.
Darüber aufregen kann ich mich ja nun auch nicht, denn würde ich einen Herzinfarkt bekommen, -mich würde ja keiner finden.
Liegt ein Mangel vor, sollte der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich gem. § 545 I BGB informieren und ihm den Mangel möglichst genau beschreiben. Gleichzeitig sollte der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beseitigen und dem Vermieter mitteilen, daß die Miete künftig unter dem Vorbehalt der Minderung gezahlt werde und die Minderung für den Fall der Nichtbeseitigung androhen.
Verstreicht die Frist erfolglos, wird der Mietzins gemindert und gleichzeitig (unter Berücksichtigung der vom eigenen LG aufgestellten Grundsätze) über die Höhe der berechtigten Zurückbehaltung (etwa der drei bis fünffache Minderungsbetrag) vom Zurückbehaltungsrecht des § 320 BGB Gebrauch gemacht, um den Vermieter zum Tätigwerden zu veranlassen. Dabei sollte man den geminderten, sowie den zurückbehaltenen Betrag auf einem Konto sicherstellen.
Hallo Lutz zu deiner frage Nahmensschild und antenne
zur antenne kann ich nur sagen das ich von einem Orts -Satzung
noch nichts gehört habe.
jedoch das nahmensschild muß er dran lassen, den du bist in
der Wohnung gemeldet und muß für alle staats organe zu finden
sein.
ein entfernen deines nahmenschildes ist eindeutig
sachbeschädigung
gruß carly
Hallo Carly,
Wo kann ich da mehr erfahren. Möchte Nägel mit Köpfe machen.Mein Vermieter ist eindeutig in der besseren Position, da er, das muß ich zugeben einen sehr gewieften Anwalt hat. Der scheind alles mit links zu machen.
Meines Wissens befindet sich Dein Vermieter eindeutig im Unrecht. Allerdings solltest Du versuchen, eindeutige Beweise festzuhalten um sie vor Gericht vorlegen zu können.
Du hast das Recht ein Namensschild anzubringen. Staatsorgane und Post müssen Dich finden können
Dein Vermieter hat die Pflicht Dir mind. 1 Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu ermöglichen. Bietet er Dir dir Möglichkeit zu einer Benutzung einer Hausantenne nicht an, so hast Du das Recht, selbst eine Antenne ( Kreuzdipol / Yagi- oder Sat-Antenne )
Geh zum deutschen Mieterbund. Die bieten Rechtsberatung und fähige Anwälte.