Antenneanbieter

Hallo…

also ich bin im Internet darauf gestossen. Das ein Antennenanbieter, nennen wir ihn mal KD, versucht die Leute abzuzocken.

Man bekommt trotz Kündigung ein paar Monate später von einem Inkassounternehmen ein schreiben. Das man doch bitte seiner Zahlung nachkommen soll. Allerdings weiß man überhaupt nicht für was man zahlen soll. Kurz darauf flattert ein nächstes Schreiben von einem „Anwalt Sch.“ herein. (Auf das Schreiben was man an die Inkassofirma geschickt hat, bekommt man natürlich keine Antwort) Wieder mit einer aufforderung zum zahlen. Dann bekommt man endlich mitgeteilt das man anscheinend für 8 Monate zahlen soll, obwohl man in dieser Zeit überhaupt nicht mehr in dieser Wohnung gewohnt hat, wo der Anschluss ist. Sehr seltsam.

Was könnte die beteiligten gegen so etwas tun? Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat?

Wenn der Kunde seine Kündigung Form und Frist gemäß per Einschreiben mit Rückschein dem Anbieter zugeschickt hat, so kann der Kunde die Kündigung belegen.
Daher kann der Kunde sich bequem zurücklegen.
Die meisten machen allerdings den Fehler, einfach nur per Brief zu kündigen.
In solchen Fällen hat der Kunde dann die Beweislast.
Um das ausführlich zu beantworten, müsste man sich den Vertrag des Anbieters ansehen.
Gruß Papi-Ewert

Wenn der Kunde seine Kündigung Form und Frist gemäß per
Einschreiben mit Rückschein dem Anbieter zugeschickt hat, so
kann der Kunde die Kündigung belegen.

Kann er nicht. Er kann nur hoffen, daß da irgendwo was angekommen, von dem niemand weiß, was drin war.
Wenn, dann sollte man sich IMMER eine Vertragskündigung schriftlich bestätigen lassen. Nur dann hat man etwas halbwegs brauchbares in der Hand.

Daher kann der Kunde sich bequem zurücklegen.
Die meisten machen allerdings den Fehler, einfach nur per
Brief zu kündigen.

Das ist kein Fehler, sondern normal und richtig so. Kündigung per Fax oder Email oder Telefon ist ggf. genauso ausreichend - abhängig von den Vertragsbedingungen, wichtig ist in allen Fällen die Bestätigung.

In solchen Fällen hat der Kunde dann die Beweislast.

Nicht nur in solchen Fällen, sondern immer. Um so wichtiger ist es, sich immer eine Bestätigung des Kündigung schicken zu lassen. Typisch ist dieser Ärger auch bei der GEZ.

Ja aber mal angenommen, man schickt die Kündigung nun ohne Einschreiben. Man kündigt wegen Umzuges. Die Kündigungsbestätigung bekommt man dann allerdings erst nach 9 Monaten dann endlich mal durch den Rechtsanwalt Sch. zugesendet.

In der steht geschrieben das KD eine Umzugsbestätigung verlangt, allerdings wurde dieses Schreiben an die alte Adresse gesendet. Wo zu dieser Zeit die Person gar nicht mehr dort gewohnt hat. Kann KD eine solche Bestätigung überhaupt verlangen, wenn nichts in den ABG´S steht? Und eigentlich ist doch KD schuld, weil die diese Kündigungsbestätigung an die alte Adresse gesendet haben, obwohl die neue Adresse im Kündigungsschreiben angegeben wurde.

Diese Person zog am 01.01.2009 in eine andere Wohnung, laut Kündigungsbestätigung endet der Vertrag mit KD am 31.01.2009. Allerdings bekam die Person dann durch den Rechtsanwalt Sch. 8 Monate später Rechnungen von Feb. 09, April 09 und 2. Mahnungen zugesendet. Diese Schreiben konnte die Person auch gar nicht eher erhalten, da diesie an eine Komplett andere Adresse gesendet wurde, in der die Person nie gewohnt hatte.

  1. Eigentlich ist es doch Verschulden von KD, wenn diese die Rechnungen an eine völlig andere Adresse senden?
  2. Ohne 3. Mahnung wäre es doch eigentlich nicht rechtens?