Anti-Diskriminierungsgesetz

Mich würde interessieren, ob der Tatbestand, dass religiöse Organsiationen nur Arbeitskräfte ihrer Religion aufnehmen (also bei katholischen Organisationen keine evangelischen Bewerber) nicht auch gegen das Anti-Diskriminierungesetz verstösst oder gilt da eine Sonderregelung in diesen Fällen udn sie dürfen die Religionszugehörigkeit zum einstellungskriterium machen?

Hallo!

Mich würde interessieren, ob der Tatbestand, dass religiöse
Organsiationen nur Arbeitskräfte ihrer Religion aufnehmen
(also bei katholischen Organisationen keine evangelischen
Bewerber) nicht auch gegen das Anti-Diskriminierungesetz
verstösst

Zunächst: Du meinst das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ …

oder gilt da eine Sonderregelung in diesen Fällen

udn sie dürfen die Religionszugehörigkeit zum
einstellungskriterium machen?

… und da steht’s in § 9.

Hallo erstmal

oder gilt da eine Sonderregelung in diesen Fällen
udn sie dürfen die Religionszugehörigkeit zum
einstellungskriterium machen?

Sieht zumindest gut aus: http://dejure.org/gesetze/AGG/9.html
(Stichworte auch: Tendenzbetrieb und Rechtfertigung von Ungleichbehandlung )

mfg M.L.

… und auch Andere
Das Ganze nennt sich (abgesehen von weiteren Sonderrechten etablierter Großsekten) „Arbeitsrecht in Tendenzbetrieben“, wozu z.B. auch Zeitungen gehören.

Soll heißen eine taz, darf sich fristlos von einem Chefredakteur, dessen „rechte“ Gesinnung offenbar wird, trennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb

Gruß

Stefan

Danke für die Antworten! Ich war mir mit den Begriffen (wie man gemerkt hat) nicht sicher und wusste deswegen nicht, wonach ich googeln sollte!

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