Antidikriminierungsgesetz & Stellenausschreibung

Hallo Leute,

nehmen wir doch mal an, Kleinunternehmer XY expandiert und sucht per Inserat einen neuen Mitarbeiter. Unterstellen wir dem guten XY nun mal 'ne soziale Ader oder er hat mit bestimmten Gruppen eben einfach gute Erfahrungen gemacht und möchte das nun auch in dem Inserat kund tun. Zum Beispiel möchte er gerne jemander Ü 50 oder Langzeitarbeitslose oder Angehörige anderer traditionell benachteiligter Gruppen einstellen, die sich ohne besondere „Ermutigung“ im Inserat vielleicht gar nicht bewerben würden.

Darf dat dat? Er würde z.B. schreiben: „Wir schätzen Ihre Erfahrung - Bewerber/innen über 50 bevorzugt!“ Wenn nun aber der Angehörige der „Randgruppe“ eingestellt wird (bei gleicher Qualifikation der Bewerber oder der Eingestellte ist vielleicht sogar weniger qualifiziert), könnte dann ein „ganz normaler“ z.B. 30-jähriger Bewerber klagen? Wäre ja eigentlich widersinnig, aber manchmal gehen Recht & Rechtsempfinden ja getrennte Wege…

Vielen Dank & liebe Grüße

Felicia

Hallo,

wir hatte immer die AGG konforme Anzeige „wir suchen xyz-Fachmann m/w“ und dann dazu noch „Gerne auch Bewerber ab 50“ oder „Wir freuen uns auch über Bewerber ab 50 oder Langzeit-arbeitsuchende“ … so kann sich niemand benachteiligt fühlen.

LG Jasmin