Hallo,
angeregt durch einen Thread im Medizinforum stell ich hier mal ne
Frage:
Mal angenommen, ich wäre ein Frauenarzt.
Und weiter angenommen, ich würde in dieser Tätigkeit auch
öfters Eingriffe unter Narkose durchführen.
Kann ich dann ausschließlich weibliche Narkoseärzte einstellen?
So zwecks „Sicherheitsgefühl“ .
Gruss
Hallo!
EIN Arzt wird für SEINE Operationen wohl kaum mehr als EINE Narkoseärztin brauchen. Allerhöchstens zwei. Und wenn die beiden ausschließlich weiblich sind, wird das nicht auffallen. Nur in der Zeitungsanzeige sollte nicht „ausschließlich weiblich“ stehen.
Grüße
Andreas
Hallo,
angeregt durch einen Thread im Medizinforum stell ich hier mal
ne Frage:
Mal angenommen, ich wäre ein Frauenarzt.
Und weiter angenommen, ich würde in dieser Tätigkeit auch
öfters Eingriffe unter Narkose durchführen.
Kann ich dann ausschließlich weibliche Narkoseärzte
einstellen?
So zwecks „Sicherheitsgefühl“ .
Zunächst einmal wäre zu prüfen, ob das AGG hier anwendbar ist. Es klingt ja nach einem niedergelassenen Arzt. Die benötigte Narkosearztin wird wahrscheinlich nicht über ein Angestelltenverhältnis beschäftigt. Desweiteren läßt das AGG ja durchaus Ausnahmen zu (§20 Abs. 1 Nr.1 etwa). Es gibt ja auch Fitnesstudios nur für Frauen, dort wird auch nur weibliches Personal angestellt und bisher ist mir kein Urteil bekannt, wonach dies eine unzulässige Ungleichbehandlung wäre.
Wenn der Frauenarzt gezielt Kolleginnen anspricht, dann geht er jedem Ärger aus dem Weg, falls das AGG anwendbar wäre und auch keine zulässigen Ausnahmen vorlägen.
Und außerdem und überhaupt könnte man ja, falls man doch eine Anzeige schalten will, den Spruch einfügen, denn man sonst auch allerorten liest: Wir wollen Frauen förden und bei gleicher Eignung werden die bevorzugt usw. usf.
Grüße