Auch, hallo,
schon versucht bevor ich die Frage gestellt habe.
Danke für’s Echo.
hageona
hallo
die Frage kann nur die zuständige Stelle des Landtages NRW geben. Sorry, da müsste ich selber dort nachfragem
hallo
die Frage kann nur die zuständige Stelle des Landtages NRW
geben. Sorry, da müsste ich selber dort nachfragem
hallo,
bereits nachgefragt, bevor ich die Frage gestellt habe. Ergbnis: Keine Kenntnis über Grundlagen für die Einsetzung von AKB bei Kommunen.
Danke für’s Echo
Hagena
Hallo,
da bin ich für berlin überfragt. Sorry.
Ich hab mich gewundert, daß ich keine mail über deine anfrage bekommen habe, sondern sie erst jetzt hier auf der website zu lesen bekomme…
Hallo,Karsti,
Erstmal danke für’s Echo.
Inzwischen scheint es klar: Gesetzlich gibt es wohl keine Vorschrift für die Einsetzung eines Antikorruptionsbeauftragten;auch ist mir bisher keine kommunale Verwaltungsvorschrift bekannt bekannt geworden. In der Richtlinie der Bundesregierrung zur Korruptionsprävention(30. Juli 2004)heißt es:
„Abhängig von aufgabe und Größe der Dienststelle ist
eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen“(Nr. 5.1 S. 1 der RL). Diese Richtline gilt allerdings nur für die Bundesverwaltung.
Für das „Mail-Problem“ ist was weiß ich verantwortlich.
Gruß
Hagena
Antikorruptionsbeauftragter
Hallo hageona,
… in der Hessischen Polizei z. Bsp. gibt es in jedem Polizeipräsidium eine Dienststelle „Controlling, Innere Revision“. Die BeamtINNen dort sind meist direkt dem Vizepräsidenten des jeweiligen Polizeipräsidiums unterstellt. Unter http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/bd4… kannst Du Dir z. Bsp. das Organigramm des HLKA (Hessisches Landeskriminalamtes) anzeigen lassen. Auf dem Organigramm erkennst Du rechts oben im Bereich des Präsidialbüos den genannten Bereich „Innere Revision“.
Die Aufgabe der Inneren Revision ist hessenweit gleich und im Hessischen Erlass über die Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizeipräsidien vom 18.04.2010 geregelt. Den Erlass kannst Du unter http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/por… aufrufen. Unter dem Punkt 1.2.3. ist der Aufgabenbereich dieser Dienststelle explizit geregelt.
Eine solche Regelung, bzw. Einrichtung könnte ich mir auch in den kommunalen Behörden, oder den anderen Landesbehörden in Hessen vorstellen. Eine genaue Auskunft jedoch wirst Du - zumindestens für das Bundesland Hessen - unter dem Menüpunkt „Kontakt“ auf der Website http://www.hessen.de erhalten. Für die anderen Landesbehörden (NRW, BW, RP, etc.) oder den Bundesbehörden ist dies ebenfalls vorstellbar, genau weiß ich es jedoch nicht.
VG
Bernd
guten tag, bernd,
endlich mal wieder eine inhaltsreiche antwort!
die links habe ich aufgerufen - interssant, aber zu antikorruptionsbeauftragten habe ich nichts gefunden.
o.k.: innterne revision auch zuständig fürinnenrevision.
Das ist in kommunen und anderen öff. institutionen häufig der fall, noch häufiger ist der leiter rechnungsprüfungsamt der antikorruptionsbeauftragte.
danke für die antwort mit den links.
mfg
hagena
sorry, bernd,
es muss heißen:
Interne revision ist auch zuständig für KORRUPTIONSPRÄVENTION
so sorry,hagena