Antiquität mit verbotenen Symbol

Hallo,

es soll von einem Anbieter eine Sitzbank von 1939 in einer Onlineversteigerung verkauft werden. An der Unterseite der Bank ist ein Stempel einer öffentlichen Behörde mit der Inventarnummer. Außerdem ist ein gesetzlich verbotenes Zeichen (Hoheitszeichen in neuer Form - laut Broschüre des Verfassungsschutzes)darin zu sehen.

Wie soll man mit so einer Antiquität umgehen. Darf dieses Zeichen durch der Versteigerer erwähnt werden? Muss es vielleicht sogar erwähnt werden um einen etwaigen Verkäufer darauf hinzuweisen? Gibt es hier Richtlinien? Wo könnte man sich erkundigen?

Danke,

Rainer

Hallo,

würde reinschreiben, wo sich das Symbol befindet, falls jemand das Objekt öffentlich hinstellen will. Bei den Münzen wird unter ebay immer „mit HK“ geschrieben und alles ist gut.

Mfg vom

showbee