Hallo,
es soll von einem Anbieter eine Sitzbank von 1939 in einer Onlineversteigerung verkauft werden. An der Unterseite der Bank ist ein Stempel einer öffentlichen Behörde mit der Inventarnummer. Außerdem ist ein gesetzlich verbotenes Zeichen (Hoheitszeichen in neuer Form - laut Broschüre des Verfassungsschutzes)darin zu sehen.
Wie soll man mit so einer Antiquität umgehen. Darf dieses Zeichen durch der Versteigerer erwähnt werden? Muss es vielleicht sogar erwähnt werden um einen etwaigen Verkäufer darauf hinzuweisen? Gibt es hier Richtlinien? Wo könnte man sich erkundigen?
Danke,
Rainer