Hallo liebe Community,
darf man z.B. die Antragsunterlagen von einer Behörde auf der eigener Website zum download anbieten? Es werden keinerlei Veränderungen an den Dokumenten bzw. an den entsprechenden Anträgen vorgenommen.
Sprich, man schreibt eine Erklärung wie dies und jenes ausgefüllt wird und parallel dazu kann der Besucher den passenden Antrag direkt runterladen. Ist das erlaubt?
Bei diesem Beispiel geht es um die Anträge der Familienkasse.
Ich hab noch was dazu gefunden:
Copyright Alle Inhalte von arbeitsagentur.de dürfen zum privaten Gebrauch sowie zu Unterrichtszwecken frei kopiert werden. Die Nutzung der Inhalte zu anderen Zwecken bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27094/Navigation/zen…
Ist eine „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ ein Unterrichtszweck auf einem Blog?
Wenn es nicht erlaubt sein wird, darf man dann auf die entsprechenden Seiten verlinken?
Liebe Grüße
Simon
Also werde ich einfach verlinken - dafür bin ich dann bei der nächsten Abmahnwelle nicht dabei