Anträge bei Sozialamt mit Vollmacht

Hallo, 
es kommt ja vor, dass Leute schwerstkrank und nicht ansprechbar in einem Pflegeheim sind. Manchmal müssen Angehörige dann z. B. mit einer Generalvollmacht diverse Angelegenheiten klären, u. a. Anträge beim Sozialamt ausfüllen… Wenn der Angehörige aber nicht alle Punkte wüsste, und sich diese Punkte nicht an Unterlagen feststellen lassen würden, wie könnte man das theoretisch lösen ??
z. B. gibt es auf solchen Formularen den Punkt ´wurde Vermögen übertragen´… Sowas kriegt man ja nicht immer mit…

Hallo!

Und wäre denn ein amtlicher Bevollmächtigter(Vormund,Betreuer) besser dran ?

Auch der kann doch nur an Hand von auffindbaren Unterlagen, etwa Kontoauszügen, Übertragungen an andere Personen rausbekommen.

Findet er nichts, was kann er dann in den Antrag eintragen ?

„Nein“, evtl. mit einem Vorbehalt, „soweit aus Unterlagen ersichtlich“ oder " soweit bekannt".

MfG
duck313

Guten Tag
wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, so schreiben Sie dies hinein oder sprechen mitsamt dem Antrag beim Sachbearbeiter vor.
Es kommt häufig vor, dass die Betreuer bestimmte Fragen mangels vorhandener Information nicht beantworten können.
Ich wünsche Ihnen einen schönen TAg
lg
Irina

Hallo, ältere Leute wechseln erfahrungsgemäß selten die Bank. So kann man von der Bank Kontoauszüge ausstellen lassen, soweit zurück, wie irgend möglich. Vermögensübertragung oder Schenkung ist 10 Jahre rückwirkend wichtig. Ich würde in dem Antrag auf „Hilfe zur Pflege im Heim“ eintragen: nicht bekannt, wenn man wirklich nichts weiß. Man sollte unbedingt bei der Wahrheit bleiben.

z. B. gibt es auf solchen Formularen den Punkt ´wurde Vermögen
übertragen´… Sowas kriegt man ja nicht immer mit…

Normalerweise weiß man ob Angehörige Vermögen besessen haben.

Und dann weiß man auch wo man suchen muss, um eine Übertragung festzustellen.

Z.B. bei Immobilien - beim Grundbuchamt.
Z.B. bei Sparbüchern - bei der Bank.

Hallo,
Verwandte wissen oft nicht alles. Ob der Antragsteller Haus und Grundbesitz hat, ist oft bekannt. Wenn der Antragsteller damit einverstanden ist, dann  kann die Behörde bei den
bekannten Banken eine Vermögensüberprüfung machen. Größere Geldbewegungen der vergangenen 10 Jahre werden dann von der Bank geprüft, und der Behörde mitgeteilt.
Man kann auch selbst von den Banken, Kontoauszüge der vergangenen 10 Jahre anfordern.
Aber Vorsicht ! Manche Banken verlangen für solche Dienste sehr hohe Gebühren.
Wenn man beim Ausfüllen von Anträgen für einen Angehörigen etwas nicht weiß, schreibt man am Besten " nicht bekannt" in das Formular.
Alles Gute für Sie und viele Grüße
von Momeilie.

Hallo

Hallo, ältere Leute wechseln erfahrungsgemäß selten die Bank.
So kann man von der Bank Kontoauszüge ausstellen lassen, soweit zurück, wie irgend möglich.

Sowas macht eine Bank aber meist nicht kostenlos.
Früher mussten solche Kosten vom Sozialamt (bei Sozialhilfe) übernommen werden, wenn sie diese Unterlagen haben wollten. Ob das heute mit Grundsicherung auch noch so ist, weiß ich nicht. - Ich würde das jedenfalls nur machen, wenn das Amt es ausdrücklich verlangt.

Viele Grüße