Hallo allerseits!
Wenn jemand einen Antrag auf Vorbescheid bei der Gemeinde stellt, und zwar für eine Nutzungsänderung (Teil eines Wohnhauses soll genutzt werden von einem Handwerksbetrieb), welche Formvorschriften sind in Bayern einzuhalten?
Soweit bislang bekannt, die von der jeweiligen Gemeinde vorgegebenes Formular sowie Betriebsbeschreibung unterschrieben in 3facher Ausfertigung.
Gibt es weitere Vorgaben durch Bauvorschriften?
Was uns mitgeteilt wurde, diese Anträge in drei verschiedenfarbigen DIN-A4 Mappen (keine Ahnung welche Farben) sowie bestimmte Etikettierung (keine Angaben hinsichtlich Maß und Felder), anhand dessen gewisse Einträge ohne wiederholten Öffnen der gesamten Akte vereinfacht werden können.
Laut Rathaus der Gemeinde (nach 5 Wochen nach Erstkontakt mit Anfrage auf Formvorschriften)kann ein Antrag nur angenommen werden, wenn dieser den aktuellen Bauvorschriften entspricht, und dazu gehöre bspw. die passende Mappe zu jeder Ausfertigung.
Bislang Internetrecherche hierzu ergebnislos. Vielleicht kann uns jemand hierzu eine Aufklärung nachreichen, zumal angeblich jeder Architekt (was ich im übrigen nicht bin) dies wissen soll.
Es wäre mal interessant zu wissen, wie ein ordentlicher Antrag zu sein hat und wie dies aussieht, da wir die Infos (ob falsch oder richtig) nur stückweise bei jedem Amtsgang vorgelegt bekommen, eine komplette vollständige Auskunft scheint bei der betreffenden Gemeinde unmöglich.
Vielen Dank für zahlreiche Antworten im voraus … von einem durch die Bürokratie total genervten …
Schönen Abend derweil!