Antrag altersrente frauen

hallo und guten tag,
ich bin 60 jahre alt und möchte aus gesundheitlichen gründen (unfall) die alterrente für frauen in anspruch nehmen. die voraussetzungen nsind meinerseits erfüllt.
ich möchte die arbeitslosigkeit dadurch entgehen.
einen rentenantrag habe ich bereits gestellt.
gleichzeitig läuft noch ein antrag auf anerkennung einer schwerbehinderung.
wie ist hier der verfahrensweg, um einen rentenabschlag zu umgehen, da anzunehmen ist, dass die genehmigung zur altersrente vor der entscheidung zur schwerbehinderung genehmigt ist.

danke,

m.schubert

Hallo,
normalerweise sollte zuerst die Schwerbehinderung festgestellt und danach der Rentenantrag gestellt werden. So ist das jedenfalls bei mir gelaufen. Mein Tipp: Wende Dich an das örtliche Versicherungsamt, die können Dir sicher weiterhelfen.
Gruß
chrissixyz

Hallo Michael(a), :wink:
Altersrente für Frauen,… wie früher mit 60 Jahren, das gibt es nicht mehr.
Und deine Sache ist schon eine kniffelige Angelegenheit. Wenn der Antrag auf Schwerbehinderung später durch ist, als der Rentenbescheid, freut sich wohl die RV. Der Antrag auf Rente hätte ja auch mit Berücksichtigung der Schwerbehinderung eingereicht werden sollen.
Mit 60 Jahren in Rente bedeuten ca 18% weniger Rente. (0,3% pro Monat) Bei Schwerbehinderung ab 50% kannst du mit 63 in Rente, das wären dann 10,8% weniger Rente.
Ob du den RV Bescheid ablehene kannst, wenn es zu wenig ist, weiß ich nicht. Wenn ja, würde ich das machen. Ich denke, du kannst 2 Jahre Stempeln und hast dabei mehr, als wenn du Rente bekommst.
Hier ein Link, der wahrscheinlich meine Skepsis bestätigt. Aber wenn das Landesamt für soziale Dienst feststellt, das die Behinderung vor Eintritt in die Rente bestand, so kannst du Glück haben. Steht auch in dem Link.:
http://www.faktenundtipps.de/?softlinkID=12114

Und noch einer:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/rente/Re…

Viel Glück und Gruß Wolfgang

hallo und guten tag,
ich bin 60 jahre alt und möchte aus gesundheitlichen gründen
(unfall) die alterrente für frauen

hallo , mit 6o ist die dame jahrgang 1951 , somit wird es bei der altersrente keinen oder nur einen geringen abschlag geben , die schwerbehinderung hat normal keinen einfluss auf die rente , anders ist das bei unfall denn da wirkt die berufsgenossenschaft mit wenn es ein arbeitsunfall war , wenn es ein anderer war entsprechend eine versicherung da wäre dann aber anzuraten einen sehr guten anwalt zu rate zu ziehen ( versicherungsrecht , siehe internet opfer anwalt )

opa001

m.schubert

Hallo und Guten Morgen, also erstmal wirst Du um einen Abschlag bei Deiner Rente noch nicht rumkommen, da Dir wahrscheinlich ein paar Monate Rentenanwartschaftszeit fehlen, leichter wäre es geween, Du würdest erst Deinen Entscheid über die festgestellte Schwerbehinderung abwarten, da Du dann noch immer auf eine volle Berufsunfähigkeitsrente plädieren kannnst, bis dann Deine richtige Altersrente einsetzen kann! So würdest Du dann auch keine finanziellen Einbussen haben, da sich die BU-Rente nach dem letzten Verdienst richtet. Wenn Du dann mal Deine volle BU-Rente ( zunächst auf einen Zeitraum von 2 Jahren) durch hast, kommt es darauf an, wie hoch Dich das Versorgungsamt einstuft- also ich wurde mit 70 % halbtags BU-berentet und dann als ich 90% hatte voll BU-berentet. Also bitte mache jetzt nicht den 2.Schritt vor dem Ersten, denn nur so kannst Du das einigermassen abfangen! Bis dann und alles Gute, vlG. Nadjeshda ( PS: sollte Deine Behinderung zu niedrig bewertet werden, gibt es noch immer die Möglichkeit mit dem VDK bzw. der Gewerkschaft dagegen innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen zu klagen!

Hallo, ich bin mit 62 Jahren mit 60% Behinderung in Rente gegangen. Der VDK hat das für mich geregelt. Leider habe ich auch Abzüge, wenn man das umgehen könnte hätte der VDK das für mich gemacht. Es ist leider so das man Abzüge hat aber es ist für mich noch besser wie
Hartz IV obwohl meine Rente nicht viel höher als der Hartz IV Satz ist. Viel Glück,

Sollte vor dem Rentenbeginn liegend eine Rückwirkende Anerkennung kommen, sofort mitteilen und Die Rentenversicherung muss die Rente dann ändern.
Wichtig 50% und vor Rentenbeginn liegende Anerkennung
Beispiel Rentenbeginn 01.10. muss Schwerbehinderung bis 30.09. anerkannt sein ggfs auch Rückwirkend vom Amt.

Hier kann ich nicht weiterhelfen, aber evtl. kann dies Rentenversicherung Bund.

MfG
CKH