Hallo,
kann ein Gesellschafter, der nach § 352 AO nicht zum Einspruch befugt ist, einen Antrag auf schlichte Änderung des Feststellungsbescheids nach § 172 AO stellen?
Danke schonmal in Voraus für jegliche Anregungen!
Gruß, Kai
Hallo,
kann ein Gesellschafter, der nach § 352 AO nicht zum Einspruch befugt ist, einen Antrag auf schlichte Änderung des Feststellungsbescheids nach § 172 AO stellen?
Danke schonmal in Voraus für jegliche Anregungen!
Gruß, Kai