Antrag auf Änderung eines Gesellschafters

Hallo,

kann ein Gesellschafter, der nach § 352 AO nicht zum Einspruch befugt ist, einen Antrag auf schlichte Änderung des Feststellungsbescheids nach § 172 AO stellen?

Danke schonmal in Voraus für jegliche Anregungen!

Gruß, Kai