Antrag auf aktenlöschung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte gern den Antrag stellen das eine Jugendamtakte gelöscht wird weil sie nachweislich, durch 3 Gutachten, viele Unwahrheiten enthält.
Wie muß ich da vorgehen? Kann ich es auch ohne Anwalt durchsetzen?
Wie sollte so ein Antrag aussehen?

ganz lieben Dank schonmal und liebe Grüße
Lydia

Das ist juristisch anhand des mitgeteilten Sachverhalts nicht eindeutig zu beantworten. Auskunft über die Löschung oder Vernichtung von Behördenakten dürfte aber der Datenschutzbeauftragte (Bund/Land) geben können.

Liebe Lydia,
bedaure, ich weiß nicht, wie man beim Jugendamt eine Akte löscht.
Gruß, Daniela

Hallo Lydia,
nach meiner Kenntnis muß der Antrag -formlos- an die nächsthöhere Behörde gerichtet werden. In dem Antrag wären die Gründe anzugeben, inwieweit die Eintragung(en) unrichtig sind. Für ratsam halte ich , den Antrag gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu verbinden, dann muß Dir nämlich ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden.
In Deinem Fall schlage ich vor, daß Du erstmal keine Beweise für die Unrichtigkeit der Eintragungen beifügst sondern auf die Aufforderung zur Erbringung der Beweise wartest; so hast Du erstmal einen Eingangsnachweis (den Behörden i.d.R. nicht gerne erteilen).
Inwieweit Du aber eine „Löschung“ erreichen kannst, hängt von der Arbeitsweise des Jugendamtes ab und um welche Art es sich handelt (z.B.strafrechtlich relevant?)sowie, warum die Eintragung erfolgte. Solche Eintragungen werden erfahrungsgemäß nicht gelöscht; vielmehr wird die Akte „berichtigt“.
Sollte Dir durch die fehlerhafte Eintragung aber ein Schaden entstehen oder schon entstanden sein, rate ich Dir zur Hinzuziehung eines (Verwaltungs-)Rechtsanwaltes ggf. mit PKH- (Prozeßkostenhilfe) Schein (gibt es beim Verwaltungsgericht).
Wie Du aber „genau“ vorgehen kannst, ist ortsverschieden, da unterschiedliche Landesregeln existieren.
Erstmal viel Erfolg
wünscht
Schiebedach

Hallo Lydia,

soweit ich weiß, kann man keine ganzen Akten löschen lassen, nur Daten. Also
müsstest du einen Antrag auf Datenlöschung stellen, als Grundlage gilt dein
Grundrecht auf persönliche Selbstbestimmung aus Art. 2 GG. Dann solltest du die
falschen Tatsachen aufführen, die du gelöscht haben möchtest und als
Begründung die Nachweise bzw. Gutachten anführen. Zuerst würde ich es ohne
Anwalt versuchen, meistens lassen Behörden ganz gut mit sich reden, wenn man
nicht direkt mit dem Anwalt vor der Tür steht. Aber ganz ehrlich, ich bin da nicht
so im Thema, hoffe aber ich konnte dir weiterhelfen, bzw. dass du auch andere
hilfreiche Antworten bekommen hast. Viel Erfolg bei deinem Anliegen, liebe Grüße

Corinna

Hallo Corinna,
danke für deine Antwort, die wirklich sehr hilfreich war. Ich werde es so versuchen wie du es mir geraten hast. Vielleicht klappt es ja unbürokratisch und schnell dies zu erreichen. Persönlich kann ich es mir nicht vorstellen denn dann müsste das Jugendamt grobe Fehler eingestehen und ob sie das tun? Denn die Aktion hat ja schlimme Folgen für meine Familie gehabt. Gern kannst du, wenn du Zeit und Lust hast mal die Geschichte zu meiner Frage nachlesen um das Ganze besser zu verstehen. Hier meine HP: www.pseudo-memories.de

Ganz liebe Grüße Lydia

Hallo Schiebedach,
erst einmal ganz ganz lieben Dank für deine wirklich hilfreiche Antwort. Ich werde es genau so machen wie du es mir geraten hast. Denn ich glaube das wird nicht einfach werden da das Jugendamt grobe Fehler mit fatalen Folgen, nach zulesen hier: www.pseudo-memories.de, begangen hat. Ich muß jetzt nur noch herausfinden welche die nächst höhere Instanz vom Jugendamt ist. Oder sollte ich direkt ans Ministerium NRW schreiben? Die haben ja schonmal eine Beschwerde von mir erhalten die aber leider abgeschmettert wurde. Aber da ging es nicht um Aktenlöschung sondern um den unberechtigten Kindesentzug. Aber ich bin vom Sternzeichen Löwe und kämpfe auch demenzsprechend und der Kampf ist noch lange nicht vorbei.
Ganz liebe grüße Lydia

Sehr geehrter Herr Klaukien,

erst einmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Um den genauen Sachverhalt zu verstehen bitte ich Sie, sofern Sie Zeit und Interesse haben, sich meine HP www.pseudo-memories.de durch zulesen. Eine Emailanfrage an Datenschutzbeauftragte NRW habe ich schon gestellt.
Ihnen alles Gute
Lydia

Das ist juristisch anhand des mitgeteilten Sachverhalts nicht
eindeutig zu beantworten. Auskunft über die Löschung oder
Vernichtung von Behördenakten dürfte aber der
Datenschutzbeauftragte (Bund/Land) geben können.

Liebe Daniela,

trotzdem ganz lieben Dank für die Mühe mir zu antworten.
Alles Gute noch

Lydia

Liebe Lydia,
bedaure, ich weiß nicht, wie man beim Jugendamt eine Akte
löscht.
Gruß, Daniela

Hallo Schiebedach,
erst einmal ganz ganz lieben Dank für deine wirklich hilfreiche Antwort. Ich werde es genau so machen wie du es mir geraten hast. Denn ich glaube das wird nicht einfach werden da das Jugendamt grobe Fehler mit fatalen Folgen, nach zulesen hier: www.pseudo-memories.de, begangen hat. Ich muß jetzt nur noch herausfinden welche die nächst höhere Instanz vom Jugendamt ist. Oder sollte ich direkt ans Ministerium NRW schreiben? Die haben ja schonmal eine Beschwerde von mir erhalten die aber leider abgeschmettert wurde. Aber da ging es nicht um Aktenlöschung sondern um den unberechtigten Kindesentzug. Aber ich bin vom Sternzeichen Löwe und kämpfe auch demenzsprechend und der Kampf ist noch lange nicht vorbei.
Ganz liebe grüße Lydia.

Hallo,
ist zwar schon spät (besser früh), will Dir dennoch antworten.
Versuch es doch mal im Telefonbuch; die haben da immer so ein Behördenverzeichnis drin; da müßte m.E. die Behörden-„Rangfolge“ ersichtlich sein. Das mit dem Ministerium ist zwar nicht schlecht, aber das dauert und wenn Du Deine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht wieder abgeschmettert bekommen willst, gehe ruhig damit an die nächsthöhere Stelle. Und „ne janz fiese Rat“ -wie K.Adenauer sagen würde-: sprich doch auch mal einen Abgeordneten auf Dein Anliegen an; das macht in jeder Behörde Ärger, wenn so einer sich einklinkt. Außerdem kann ich mir vorstellen, daß man dann durchaus „geneigter“ sein könnte, Deinem Wunsch zu entsprechen.
So, jetzt habe ich m.E. genug seschrieben;
wünsche Dir viel Erfolg und
alles Gute
Auch herzlichen Gruß an Dich
Schiebedach
ach so: was meinst Du mit „demenzsprechend“ ? -kicher-

Hallo Schiebedach,

vorab, es war ein Tippfehler, es sollte dementsprechend heißen. Aber ich finde diese Stilblüten auch immer sehr amüsant.Und wenn ich dich aufheitern kann…
Das mit dem Telefonbuch ist schon keine schlechte Idee aber ich glaube es wäre schon besser eine Instanz zuwählen die nicht unbedingt mit der Behörde in einem Haus sitzt. Die halten doch alle zusammen da es nie heißen wird der Mitarbeiter X sondern immer pauschal das Jugendamt. Aber die Idee mit dem Abgeordneten ist SPITZE!
Den werd ich mir sofort mal ranholen.
Ganz ganz lieben Dank für die Hilfe. Ich kann dir ja mal berichten ob dieser Herr Abgeordnete geneigt ist seinen Wählern wirklich zu helfen, aber er will ja auch wieder gewählt werden oder?

GLG Lydia

Hallo Lydia,
habe gestern noch meinen Rechner/Internet neu einstellen müssen, daher ist es so spät geworden.
Deinen Artikel habe ich gelesen und kann daraus meine Schlüsse ziehen, wie es zu der Akteneinmtragung gekommen ist. Bin selber -richtiger SozArbeiter und Soz.Pädagoge und weiß, wie Ämter arbeiten und daß da nicht alle Mitarbeiter staatliche Anerkennung als SozArbeiter haben, sich aber gerne als solche ausgeben, da ja Parteimitglieder auch in besser dotierte Stellen einrücken wollen . Frag doch deshalb hier nach, inwieweit Du generell Anspruch auf Akteneinsicht nach dem BDSG -Bundesdatenschutzgesetz- verlangen kannst. Da steht m.E. auch etwas drin bezügl. Anspruch auf Richtigstellung bzw Löschung. Bin da nicht so firm drin, um richtige Tipps geben zu können.
Für heute noch schönen Sonntag
und würde mich freuen, wieder von Dir zu hören
und natürlich ebenfalls herzliche Grüße zurück
Schiebedach

Hallo Schiebedach,

schön das dein Rechner wieder funktioniert. So etwas ähnliches hatte ich vor kurzem auch, einen richtig „schönen“ trojaner. Bemerkt hatte ich ihn als beim Onlinebanking ich plötzlich meine TAN - Nummern bekannt geben sollte. Hat auch ne Weile gedauert bis ich den wieder los war. Aber jetzt ist wieder alles in Ordnung. Akteneinsicht beim Jugendamt (JA) hatte ich schon und dies gewährte man mir auch. Nur durfte ich mir keine Kopien machen aber man gestattete mir Notizen. Da aber die Zeit der Akteneisicht begrenzt war und die Akte so üppig, sorgte ich vor indem ich mir ein Diktiergerät anschaffte und den Inhalt auf Band sprach. Zwar waren die MA des JA ziemlich sauer und wollten mir das Gerät wegnehmen aber da bin ich dann laut geworden und letztendlich gaben sie klein bei. Da stand aber nichts von einer Änderung o.ä. Die Akte war unveränderlich.Die stellen sich so stur das ich persönlich keine chance habe. Ich muß leider mit härteren Bandagen kämpfen, aber das ist für mich kein Problem. ich habe mal das BDSG durchgestöbert und tatsächlich, da steht viel wichtiges drin was ich mir zu Nutze machen kann. das mit den nicht qualifizierten MA bei Behörden ist mir bekannt und schockiert mich immer wieder auf’s Neue. Eurer Ruf als SozArbeiter wird dadurch so in den Dreck gezogen und nieder gemacht, weil man alle über einen Kamm schert, das es dich doch wütend machen muß. Ich bin ex. Altenpflegerin und leider ist es in dieser Brange nicht anders. deshalb würde ich NIE meine Mutter ins Heim geben denn wenn man Insiderwissen der Heime besitzt und weiß was dort abgeht, müsste man eigentlich die Menschenrechtskommission einschalten. Naja, wir werden die Welt nicht retten. Du hast mir wiedermal enorm geholfen, ganz lieben Dank nochmal. Ich melde mich mal wieder wenn es etwas Neues gibt. So, und nun will ich Fußball sehen, Schalke wird nämlich den Pokal holen sowie nächstes Jahr die Schale. :smile:

GLG Lydia

P.S. Hast du eigentlich einen Vornamen? :smile: