Mein Bruder hat folgendes Problem. Sein Schwiegervater, in Spe, kommt aus Polen! Er ist zwar hier gemeldet, hat aber keine Arbeit und auch keinen Sozialhilfe-bzw. ALG 2 antrag gestellt! Bisher hat mein Bruder die Kosten für ihn mit übernommen! Jetzt plötzlich, just heute, mußte Schwiegervater ins Krankenhaus eingeliefert werden! Schwere Thrombose. Ohne Krankenversicherung!
Nun zur eigentlichen Frage… Kann man jemanden ohne sein beisein nachträglich Krankenversichern und einen ALG2 bzw. Sozialhilfeantrag stellen???
Über schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar!!!
hallo,
sehr schwer…alg2 ist eine persönl zukunftsleistung.
wer garantiert denn, dass kein sozialbetrug vorliegt?
was hättet ihr denn ohne trombose gemacht? doch nix, oder?
versucht es…mit vollmacht u allen papieren.
toi toi dabei
Ich danke erst mal herzlichst!!!
Ich pers. hatte denen mehrmals gesagt, sie sollen zum Amt gehen! Aber war ja nichts. Jetzt wo es eng wird, kommen sie zu mir und heulen! Egal, danke nochmal! ^^
Hallo,
für ihn gilt keine Krankenversicherungspflicht in Deutschland, wenn er bisher noch nie in Deutschland krankenversichert war.
Am besten in Polen erkundigen, ob seine letzte polnische Krankenkasse ihn versichern muss. Ggf. auch bei der übergeordneten Stelle in Polen erkundigen.
Vielleicht können auch diese Links helfen:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/An…
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro=job&lang=de&…
http://www.eu-info.de/arbeiten-europa/
Gruß
RHW
Hallo, kann leider nicht helfen.
VG ayro9
sorry - keine ahnung!
Hallo Wichi13,
kurz gesagt: ohne sein Beisein, kann niemand arbeitslos gemeldet oder krankenverscihert werden.
Bei beiden Vorgängen benötigen dei Sozialversicherungsträger die Unterschrift des Betroffenen.
Das was du beschreibst würde ja auch bedeuten, jemanden gegen seinen Willen bei eienr Krankenkasse zu versichern.
eine Alternative besteht, wenn du eine Vollmacht von deinem Schwiegervater ausgestellt bekommst.
War der Schwiegervater in Polen auchnicht krankenversichert ? Wenn dort eine staatliche Krankenversicherung bestand, dann kommt diese evtl.für die Kosten in Deutschland auf.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe
Hallo, wenn er hier gemeldet ist mit Hauptwohnsitz, ist er seit 1.4.2007 hier krankenversicherungspflichtig und muss die Beiträge nachzahlen.
Wo war er zuletzt versichert ? Auch wenn er zuletzt in Polen versichert war, muss ihn eine deutsche Kasse aufnehmen - rückwirkend. Eine Krankenversicherung nur für die Dauer des Krankanhausaufenthaltes gibt es nicht - auch wenn es auch hier immer wieder gesucht wird.
ALG II ist nicht mein Thema, aber ich denke persönliches Erscheinen wäre notwendig. Und ALG II braucht er ja nicht erst seit er krank ist. Dann wäre aber auch die Krankenversicherung bezahlt - für die Zukunft.
Es besteht Krankenversicherungspflicht in der BRD - also schnellstens bei einer gesetzl. KV anmelden. Ansonsten droht empfindliche Strafe.
MfG
WS
wenn er nicht unterschreiben kann muss er eine vollmacht ausstellen mit dieser kann dann ALG II und krankenversicherung beantragt werden
Hallo Wichi,
ganz kurz, ALG 2 geht nicht.
Die Behandlung im Krankenhaus wird nur im Rahmen des staatlichen Abkommen zwischen Deutschland und Polen geleistet.
Viele Grüße
Jochen Seidel
Hallo nach Deutschland
Dia bin ich überfragt. Da ich Luxemburger bin, kenne ich die deutsche Gesetzgebung nur in Bezug auf Grenzarbeiter.
Sorry ich kann Ihnen nicht helfen
Trotzdem viel Glück
Ich würde mich zuerst an das behandelnde Krankenhaus wenden, die haben bestimmt Erfahrung was zu tun ist. Meiner Meinung nach müsste das sogenannte Sozialamt die Kosten dafür übernehmen. Allg II also Hartz 4 ist nur zuständig für arbeitsfähige Personen. Bitte fragen Sie auch gerne noch die Kollegen um Meinung, das ist nicht mein Fachgebiet.
Mit freundlichen Grüßen
J. L.
at er denn keine Krankenversicherung? Die gibt es in Polen doch auch.
Nur wegen Hartz IV nach Deutschland zu ziehen geht nicht. Und wenn er einen Antrag stellen will, muss er das persönlich.
Wenn er jetzt in die Krankenversicherung will, muss er nachweisen, bis wann er versichert war und dann die Beiträge bis 2007 (Versicherungspflicht eingeführt) nachzahlen.
Wenn das anders wäre, würde sich ja jeder erst versichern, wenn er schon im Krankenhaus liegt.
Kann ich leider nicht helfen - sorry! Viel Glück weiter *
hallo und sorry für die schlechten nachrichten:
anträge müssen persönlich gestellt werden und rückwirkend geht schon mal garnicht, weil der tag der antragstellung gilt!! außerdem gibt es eine ganze menge an voraussetzungen und nachweise, die man erfüllen bzw. erbringen muss. in einigen ARGEN muss man sogar mindestens zweimal erscheinen: einmal persönlich, um die absicht der antragstellung vorzutragen und dann nochmal zu einem zugeteilten festen termin, um die ganzen geforderten unterlagen abzugeben.
für krankenversicherungen gilt auch: versicherungsschutz erst ab antragstellung nach erfüllung bestimmter voraussetzungen, es sei denn euer schwiegervater hat bereits einen anspruch auf z.b. familienversicherung bei jemandem, der schon ordnungsgemäß versichert ist (z.b. kann er sich bei seiner ehefrau mitversichern lassen, wenn sie es ordnungsgemäß ist). in jedem fall muss er einen gültigen aufenthaltstitel in deutschland haben um leistungen aus Hartz4 aus einer krankenversicherung zu erhalten und somit auch in deutschland wohnhaft und gemeldet sein.
liebe grüße
vita
Hallo,
leider kann ich Dir hier nicht helfen.
LG
Marianne
Hallo,
meines Wissens geht das nur persönlich aber wenn jemand krank ist ?
Ich würde einfach mal bei Amt fragen.
Oh, es tut mir leid, dass ich nicht gleich auf deine antfrage geantworten habe… ich habe so viel inzwischen, dass ich nicht nachgekommen bin.
inzwischen ist der schwiegervater deines bruders hoffentlich entlassen. ich denke mir, dass du mit sicherheit auch die versicherungsfrage schon intensiver beleuchtet hast.
dennoch meine antwort, auch wenn es vielleicht zu spät kommt:
ich weiß nicht, ob man rückwirkend ALG II beantragen kann. ich denke nicht, aber da müsst ihr beim ALG II Amt direkt anfragen. wenn ja, ist es in ordnung: dann könnte der schwiegervater übers alg ii bei der krankenkasse angemeldet werden und dann werden die kosten von der krankenkasse bezahlt.
zumindest für die zukunft hoffe ich, dass er alg ii bezieht und somit versichert ist.
rückwirkend… weiß ich es nicht.
ich wünsche euch viel kraft, dass alle gesund werden.