Antrag auf ALG II zurückziehen-Steuererstattung

Antrag auf ALG II zurückziehen wegen Steuererstattung

Laut Zuflußprinzip Monat ? oder anteilig ???

Kann die Steuererstattung voll oder teilweise angerechnet werden. ???

ALG I Anspruch besteht bis zum 23.01.2012

Antrag auf ALG II erfolgte zum 30.12.2011
Also ALG II Anspruch ab 24.01.2012.

Die Steuererstattung erfolgte am 13.01.2012.

Ist ein Rückzug des ALG II Antrags sinnvoll, da die Steuererstattung ja auf 6 Monate angerechnet werden könnte. Neuantrag ALG II dann erst zum 01.03.2012.

Deshalb, da die Erstattung erheblich höher ist als die monatliche ALG II Zahlung.

Kann mir jemand weiterhelfen wie ich das eventuell bewerten bzw. berechnen kann, oder schnell mal zu Rechtsanwalt.

Für Urteile, Tips, Infos und Hilfen herzlichen Dank.

mfg

Hallo

Für Urteile, Tips, Infos und Hilfen herzlichen Dank.

Hier steht, dass man einen Antrag widerrufen kann und dass eine Antragsrücknahme ist bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Antrag (das wird wohl die Zustellung des Bescheides sein) möglich ist.:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
auf Seite 2, 37.8

Bedenken müsste man die Krankenversicherung. Rentenversicherung wird m.W. sowieso nicht mehr gezahlt, habe ich gehört (bin aber nicht sicher).

Viele Grüße

Hi,

ein Rückziehen bringt m.E. nichts, zumal der Antrag auf den Monatsersten zurückwirkt.

Der Zufluss erfolgte ja zu Zeiten des alg1 anspruches und da gelten andere Freibeträge:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…

Evtl. trifft hier folgendes zu? S. 28
(2) Das sich aus der Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monaten
ergebende monatliche durchschnittliche Einkommen ist gleichzeitig der
dem Arbeitslosen zustehende Freibetrag. Wird der Betrag von 165 €
nicht überschritten, beträgt der Freibetrag 165 € monatlich. Übersteigt
das Nebeneinkommen monatlich 165 €, ist dieser Betrag der
Freibetrag nach Abs. 2.

Mit Alg 2 kenne ich mich nicht so gut aus, und habe über einmalige einnahmen und Steuererstattungen auf die schnelle nichts gefunden. Aber bei Alg 1 ist ja vieles komplett anders, als bei Alg 2, zumal der Anspruch unabhängig vom Vermögen besteht.

Danke für alle Antworten,

Tips haben mir sehr genützt. (RA - Termin wurde dann abgesagt)

Antrag wurde auf den 01.02.2012 gesetzt, da schon falsch aufgenommen.

Wichtiger Punkt war:
Arbeitsanweisung - Rechtswechsler von ALG I zu ALG II)

Rechtsbelehrung fand nicht statt, einmal mehr Minus für Jobcenter.

Mitarbeiterin in Jobcenter hat ca. 1 Std. gebraucht um Sachverhalt mit anderen Kollegen abzuklären.

mfg

Ithome