Antrag auf ALG II zurückziehen wegen Steuererstattung
Laut Zuflußprinzip Monat ? oder anteilig ???
Kann die Steuererstattung voll oder teilweise angerechnet werden. ???
ALG I Anspruch besteht bis zum 23.01.2012
Antrag auf ALG II erfolgte zum 30.12.2011
Also ALG II Anspruch ab 24.01.2012.
Die Steuererstattung erfolgte am 13.01.2012.
Ist ein Rückzug des ALG II Antrags sinnvoll, da die Steuererstattung ja auf 6 Monate angerechnet werden könnte. Neuantrag ALG II dann erst zum 01.03.2012.
Deshalb, da die Erstattung erheblich höher ist als die monatliche ALG II Zahlung.
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich das eventuell bewerten bzw. berechnen kann, oder schnell mal zu Rechtsanwalt.
Für Urteile, Tips, Infos und Hilfen herzlichen Dank.
mfg