Antrag auf Anwaltskostenbeihilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe kurz vor einem Rechtsstreit mit meiner Ex-Freundin.
Ich verdiene im Monat 1400€ brutto. Steuerklasse 1. Ledig, Keine Kinder.
Habe ich einen Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe? 

Wie ist der Vorgang dazu? Muss ich zu einem Anwalt der dieses beantragt oder muss ich selbst beim Amtsgericht einen Antrag einreichen?

Besten Dank für ihre Hilfe!

Thorsten Pötz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe kurz vor einem Rechtsstreit mit meiner Ex-Freundin.
Ich verdiene im Monat 1400€ brutto. Steuerklasse 1. Ledig,
Keine Kinder.
Habe ich einen Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe? 

Wie ist der Vorgang dazu? Muss ich zu einem Anwalt der dieses
beantragt oder muss ich selbst beim Amtsgericht einen Antrag
einreichen?

Hallo,

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenkostenhilfe wird vom Anwalt eingereicht. Auszufüllen ist ein entsprechendes Formular unter Beifügung von Belegen.

Ob Prozesskostenhilfe bewillgt wird, kann man hier pauschal nicht beantworten. Dass hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Aber vielleicht hilft hier auch schon ein wenig folgender Link weiter: http://www.pkh-rechner.de/

Allerdings ist nicht nur das Einkommen ausschlaggebend. Wie gesagt, verdient man wenig, heißt dass nicht immer, dass man Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt.

Gruß