Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt - was tun

Hallo zusammen,

zum ersten Mal in meinem Leben musste ich nun Arbeitslosengeld II beantragen - und prompt wurde der Antrag wegen Überschreitung des Vermögensfreibetrages abgelehnt. Und nun?

Einige Details dazu: Da ich anscheinend „blöd genug“ war, sparsam zu leben, konnte ich einen langen Zeitraum mit Erspartem überbrücken, das nun fast aufgebraucht ist. Lediglich etwas weniger als der zulässige Vermögensfreibetrag ist jetzt noch übrig, sowie eine alte Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Und genau dort liegt der Hund begraben. Denn bei einer Vorabinformation sagte man mir beim Amt, diese Anlage spiele keine Rolle, da aufgrund der Verluste eine Verwertung unwirtschaftlich sei und dieses Geld daher nicht angerechnet würde.

Denn ich habe über die Jahre etwa 4.100,- Euro eingezahlt, die Anlage ist jetzt aber nur noch eta 3.500,- Euro wert. Normalerweise genügt ein Verlust von 10 Prozent, um Vermögen von der Anrechnung auszuschließen. Dann wäre das Arbeitslosengeld bewilligt worden, obwohl ich durch diese Anlage den Vermögensfreibetrag überschreite.

Hier soll es sich aber um einen Sonderfall handeln, da die Anlage ein Aktienfonds ist und in diesem Fall das Verlustrisiko nicht vom Staat übernommen wird. Und damit bekomme ich frühestens im August dieses Jahres ALG II !!!

Jetzt muss ich sagen, daß ich normalerweise ein sehr konservativer Anleger bin, der Aktien scheut. Nur hier habe ich mich gerade wegen einer Einschränkung der gesetzlich zulässigen Anlagearten für vermögenswirksame Leistungen für einen Aktienfonds entschieden, da die Alternative ein Bausparvertrag gewesen wäre, ich aber keine Bauabsicht hatte. Es kann doch nicht sein, daß der Gesetzgeber auf der einen Seite normale Sparverträge nicht zulässt, auf der anderen Seite dann aber wegen Verwendung anderer Verträge keine Leistungen gewährt ???

Gibt es einen Ausweg, durch den ich doch einen erfolgversprechenden Widerspruch einlegen kann? Denn ich wollte das Geld als eiserne Reserve für Notfälle wie z.B. für den ggf. notwendigen Ersatz meines 10 Jahre alten Laptops, der so langsam seine Macken hat, behalten. Und ich muss zugeben, daß mir ein Verlust von 600,- Euro beim Verkauf der Anlage in der jetzigen Lage schon weh tut und ich diesen gerne vermeiden würde.

Kann mir hier jemand mit einem Tipp helfen? Gibt es vielleicht eine Ausnahme von der Aktien-Ausnahme für vermögenswirksame Leistungen? Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für das Lesen des langen Textes.

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Schonvermögen besteht aus baren Mitteln von 150,00 € je Lebensjahr (Minimum 3.100 €). Zusätzich ist nur eine Altersversorgung nicht anzugreifen, wenn ausgeschlossen ist, dass über den Vetrag vor Abauf des 60. Lebensjahr verfügt werden kann. Dafür werden dann zusätzich 750,00 € je Lebensjahr akzeptiert. Ales darüber hinaus, wird verrechnet.

Hier wäre eine selbstbewohnte Eigentumswohnung die bessere Wahl gewesen. Nur nützt dir das jetzt nichts mehr.

Hallo verehrte Userin,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie ggf. auch einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht
beantragen.
Gruß USKO

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen.
Mit der Aussage das ein Auflösen des Vertrages einen Verlust von X% und damit unverhältnismäßig ist.

Hallo,

die Aussage, die du erhalten hast, ist leider zutreffend. Aktien (-fonds) sind vom Gesetz her ausgeschlossen und müssen vor dem ALG II - Bezug aufgebraucht werden.

Gruß

Moin,
es gibt in diesem Fall keine Ausnahme, weil die Anlage spekulativ ist, verwertbar, und nicht der Altersvorsorge dient, an die ich nicht ran könnte.
Vorsorglich würde ich zur nächsten Hartz-IV-Beratungsstelle zB von Diakonie oder Caritas gehen…

Hier bin ich mit meinem Latain am Ende.
Frage einen anderen User.
Du kannst auch alg II Vermögen google und in anderen Hartz IV Foren Fragen.
http://www.sozialleistungen.info/foren/forum.php?s=5…
http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.gegen-hartz.de/
http://www.hartz4-forum.de/
http://www.sozialhilfe24.de/forum/

Ich würde mit zur Not auch einen Rat beim Anwalt suchen. Dafür bekommt man einen Beratungsschei, kostet 10 €.
mfg falkoo

Hallo Katzenliebhaberin,

Ich sehe derzeit anhand deiner Darstellung leider keine Möglichkeit. So lange du jederzeit über das Geld frei verfügen kannst ( es ist verwertbar ) muss du den übersteigenden Betrag deines Vermögensfreibetrages aufbrauchen. Es sei denn, du würdest das Geld so anlegen, dass du vor Eintritt in die Rente dort nicht mehr dran kommst (Verwertungsausschluss). Dies funktioniert beispielsweise bei Lebensversicherungen. Diese werden gem. Paragraph 168 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von der Verwertung ausgeschlossen. Das bedeutet- du kommst nicht dran und der Staat auch nicht. Somit kann es nicht aufgebraucht werden, da es zudem der Altersvorsorge dient. Heißt aber auch für dich, dass du vor Eintritt in den Ruhestand auch nicht dran kommst. Aber so hättest du zumindest noch etwas davon und müsstest es nicht jetzt gleich " sinnlos verleben." Lass dich am Besten mal bei deinem Geldinstitut beraten.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfe.

Gruß
Flottebiene

Hi,

leider weiß ich nicht, unter welchen Bedingungen welche Anlagen angerechnet werden.
Gruß
R.

Hallo

frag’ mal hier nach: http://hartz.info/
Dort sind einige User und der Admin recht „fit“ in diesem Thema :wink:

LG

Hallo Hans Rosenbaum,

herzlichen Dank trotzdem für die Antwort und die Mühe. Ich füchte inzwischen leider auch, daß da nichts zu machen ist und ein Widerspruch sinnlos wäre. Schade.

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Hallo Usko,

danke für die Antwort und die Mühe. In diesem Fall ist wohl nichts mehr zu machen, aber ich danke für den Tipp mit dem Beratungsschein, vielleicht brauche ich den ja beim nächsten Anlauf …

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Hallo Kermit67,

die Tendenz hatte ich zunächst auch, allein um zu zeigen, daß man sich nicht alles gefallen lässt. Leider habe ich mir inzwischen die Paragraphen besorgt und da steht das mit den Aktien tatsächlich genau so drin. Daher verzichte ich lieber auf Widerspruch, wer weiß, was die sonst noch alles für Hindernisse suchen und finden …

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen.
Mit der Aussage das ein Auflösen des Vertrages einen Verlust
von X% und damit unverhältnismäßig ist.

Hallo Red Angel,

danke für die Antwort. Inzwischen habe ich genau die Regelung auch im SGB gefunden. Irgendwie unsinnig, daß der Gesetzgeber auf der einen Seite nur wenige Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zulässt und dann auf der anderen Seite genau solche Anlagen ausnimmt, wenn man sie gewählt hat … Aber nicht zu ändern.

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Hallo Klaus Funell,

danke für die Antwort. Habe die Regelung inzwischen selbst im SGB gefunden. Ich glaube, da nützt auch die beste Beratung nichts, da muss ich wohl den Verlust zähneknirschend hinnehmen. Aber der Tipp mit Diakonie und Caritas ist für die Zukunft gut, da werde ich mich auf jeden Fall mal beraten lassen, wes mir dann ggf. ab August genau zusteht - und wie ich drankomme …

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Hallo Falkoo,

danke für die Antwort und die vielen Links. Leider ist hier wirklich nichts zu machen, aber ich merke mir die Quellen für kommende Probleme vor …

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Hallo Flottebiene,

danke für die Antwort. Kann man denn eine Aktienanlage im Nachhinein entsprechend in eine Altersvorsorge-Anlage verändern und würde dann rückwirkend der Bescheid geändert? Mein toller Finanzberater hat leider von ALG II Angelegenheiten keine Ahnung.

Liebe Grüße

Katzenliebhabeirn

Hallo Lara,

danke für die Anregung, aber ich fürchte, da ist nichts mehr zu machen - die Regelung steht genau so im Gesetz. :frowning: Vielleicht stelle ich es trotzdem mal zur Diskussion - irgendwas läuft da meiner Meinung nach schief, wenn der Gesetzgeber auf der einen Seite Anlageformen vorgibt und sie auf der anderen Seite dann nicht anerkennt …

Liebe Grüße

Katzenliebhaberin

Alles klar…
MfG USKO

Hallo Katzenliebhaberin,

Ich bin leider kein Finanz-/ Anlagenberater. Ich kann mir nur vorstellen, dass man die Aktienanlage auflöst/ verkauft und dann das Geld in einer Altersvorsorgeanlage angelegt wird. Tatsache ist auf jeden Fall, dass der Bescheid des Amtes erst ab dem Zeitpunkt geändert wird/ werden kann, wenn das Geld im Rahmen einer Altersvorsorge angelegt wurde. Eine rückwirkende Entscheidung geht dann nur ab dem Datum, ab dem das Geld nachweisbar als Altersvorsorge angelegt wurde. Hier ist zudem zu beachten, dass das Amt aber auch nur rückwirkend zum Monatsersten des Tages der Antragstellung bescheidet. Beispiel 1: Anlage wird am 15.05. in Altersvorsorge umgewandelt und der neue Hartz IV Antrag wird am 31.05. abgegeben, so würde die Behörde ab 15.05. entscheiden. Beispiel 2: Umwandlung der Altersvorsorge erfolgte am 15.05. der neue Hart IV Antrag wird aber erst am 30.06. oder grundsätzlich erst im Juni abgegeben, wird die Behörde rückwirkend ab 01.06., nicht aber ab 15.05. prüfen/ entscheiden.

Gruß
Flottebiene