Hallo zusammen,
zum ersten Mal in meinem Leben musste ich nun Arbeitslosengeld II beantragen - und prompt wurde der Antrag wegen Überschreitung des Vermögensfreibetrages abgelehnt. Und nun?
Einige Details dazu: Da ich anscheinend „blöd genug“ war, sparsam zu leben, konnte ich einen langen Zeitraum mit Erspartem überbrücken, das nun fast aufgebraucht ist. Lediglich etwas weniger als der zulässige Vermögensfreibetrag ist jetzt noch übrig, sowie eine alte Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Und genau dort liegt der Hund begraben. Denn bei einer Vorabinformation sagte man mir beim Amt, diese Anlage spiele keine Rolle, da aufgrund der Verluste eine Verwertung unwirtschaftlich sei und dieses Geld daher nicht angerechnet würde.
Denn ich habe über die Jahre etwa 4.100,- Euro eingezahlt, die Anlage ist jetzt aber nur noch eta 3.500,- Euro wert. Normalerweise genügt ein Verlust von 10 Prozent, um Vermögen von der Anrechnung auszuschließen. Dann wäre das Arbeitslosengeld bewilligt worden, obwohl ich durch diese Anlage den Vermögensfreibetrag überschreite.
Hier soll es sich aber um einen Sonderfall handeln, da die Anlage ein Aktienfonds ist und in diesem Fall das Verlustrisiko nicht vom Staat übernommen wird. Und damit bekomme ich frühestens im August dieses Jahres ALG II !!!
Jetzt muss ich sagen, daß ich normalerweise ein sehr konservativer Anleger bin, der Aktien scheut. Nur hier habe ich mich gerade wegen einer Einschränkung der gesetzlich zulässigen Anlagearten für vermögenswirksame Leistungen für einen Aktienfonds entschieden, da die Alternative ein Bausparvertrag gewesen wäre, ich aber keine Bauabsicht hatte. Es kann doch nicht sein, daß der Gesetzgeber auf der einen Seite normale Sparverträge nicht zulässt, auf der anderen Seite dann aber wegen Verwendung anderer Verträge keine Leistungen gewährt ???
Gibt es einen Ausweg, durch den ich doch einen erfolgversprechenden Widerspruch einlegen kann? Denn ich wollte das Geld als eiserne Reserve für Notfälle wie z.B. für den ggf. notwendigen Ersatz meines 10 Jahre alten Laptops, der so langsam seine Macken hat, behalten. Und ich muss zugeben, daß mir ein Verlust von 600,- Euro beim Verkauf der Anlage in der jetzigen Lage schon weh tut und ich diesen gerne vermeiden würde.
Kann mir hier jemand mit einem Tipp helfen? Gibt es vielleicht eine Ausnahme von der Aktien-Ausnahme für vermögenswirksame Leistungen? Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für das Lesen des langen Textes.
Liebe Grüße
Katzenliebhaberin