Antrag auf Aufebung der vorläufigen ALG 1 Sperre

Liebe www Expertin
Lieber www Experrte,

ich habe vor ca.1,5 Jahren aus Gesundheitlichen Gründen(erschöpfungssymptome,körperliche symptome) meine Stelle Gekündigt, u.a. ist nach Austritt beim Arzt eine Rückenverletzung /Erkrankung festgestellt worden und damit schweres heben nicht mehr möglich. allein desshalb schon scheide ich aus dem alten beruf raus und mein Sachbearbeiter hat mich auch nicht mehr im altem Beruf versucht zu vermitteln.Ich habe eine vorläufige Sperre von 3 Monate erhalten weil ich das Attest zum Zeitpunkt der Antragsabgabe nicht hatte.Mittlerweile habe ich das Attest, zusammen mit anderen eingereicht, mein Hausarzt hat das gleiche gemacht, und eine aufhebung beantragt.In der Zwichenzeit war ich auch in einer Psychosomatischen Klinik(auch dort hies es Arbeiten im Altem Beruf nicht mehr möglich) und danach habe ich auf eigenen Wunsch einen langen Eignungstest bei der Arge gemacht in dem mir eine Umschulung empfohlen wurde.
Dies alles ist meinem Sachbearbeiter bekannt, die Leistungsabteilung liegt in einem anderem Stadtteil und mir ist nicht klar ob die alle infos haben, der Sachbearbeiter wusste auch nichts genaues.
Jetzt habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, ein Gesundheitsfragebogen den ich innerhalb weniger Tage abgeben muss, ich habe das Gefühl das hier unnötig viele Fragen gestellt werden(z.B.:HAben Sie gesundheitliche Probleme mit Auswirkung auf Ihre jetzige Tätigkeit oder auch frühere Tätigkeiten), ,es dreht sich im Kreis die Sachlage, weis nicht genau was ich machen soll…
Kann mir jemand weiterhelfen?

hast du schon einen antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt? wenn nicht, mach das. die arge sprich jobcenter ist oft ein club von ahnungslosen,von dieser behörde erhälst du nur aufforderungen , weil so vorgegeben von der drecks-deutschen politik.
noch ein tip, werde mitglied bei der vdk, die helfen bei allem sozialen, stellen rentenanträge usw. 5euro im monat beitrag. weil , als normal-sterblicher blickt man ja kaum mehr durch.