Antrag auf Befestigung der Grundstückserschließung

Hallo,

gibt es einen Antrag auf Befestigung des Weges der Grundstückserschließung?

Hintergrund:

Zwischen unseren Haus (Bj.1934) und der Straße liegt ein mit groben Steinen und Erdreich befestigtes Gemeindegrunstück (ca. 20 x 20 m).
Links von uns ein Wohnhaus, mit Anbindung direkt an die Straße. Rechts ein Bauernhof, auch mit Anbindung an die Straße. Nur wir müssen Zufuß oder mit dem Auto über dieses Gründstück. Nach Regenfällen findet dort eine regelrechte Schlamschlacht statt. Außerdem wird von dem Bauern nebenan hierüber auch die Kühe ausgetrieben. Besuch der an der Straße hält, muß fast mit Gummistiefeln anreisen und die Ausrutschgefahr ist auch nicht unerheblich!
Deshalb meine Frage,ob man ein Anfrecht auf einen kleinen befestigten Streifen (event. asphaltiert)auf diesen Gemeindegrund hat.

Vielen Dank

Elke Möller

Sie können bei der Gemeinde einen formlosen Antrag auf Umwidmung der Fläche oder eines Teiles davon als Zufahrtstrasse zu Ihrem Grundstück stellen und gleichzeitig bitten, für den Fall eines positiven Bescheides die kalkulieten Kosten mitzuteilen, welche mit der gesonderten Erschließung auf Sie zukommen. Der Antrag kann auch auf den Kauf einer solchen Fläche von der Gemeinde lauten indem Sie die Befestigung und Erschließung selber unmittelbar übernehmen.

Danke erstmal für diesen Tipp!

Werde diesen auf jeden Fall in meine Vorbereitungen für einen Antrag an die Gemeinde miteinfließen lassen.

Gruß Elke Möller

Hallo Frau Möller,
irgendwo muss doch geklärt sein, wie Sie zu Ihrem Grundstück kommen. Denn ohne Erschließung (Zuwegung ggf. Kanal) kann es grundsätzlich keine Baugenehmigung oder Nutzung eines Baugrundstücks geben. Ist vielleicht ein Wegerecht zu Ihren Gunsten im Grundbuch eingetragen? Oder üben Sie das Notwegerecht aus?
Ich denke nicht, dass die Gemeinde verpflichtet ist, Ihnen nachträglich eine Zuwegung zu bauen - möglich wäre vielleicht der Erwerb des benötigten Grund, um dann selbst einen Anbindung an die öffentliche Straße zu errichten. Ich würde mal die Erschließungsbeitragsabteilung Ihrer Gemeinde befragen.

MfG
Willy1301

Ihre Frage betrifft Landesrecht, welches ich nicht kenne; ferner Verwaltungsrecht worin ich nicht ausreichend fit bin. Ich nehme an, dass Sie alles bereits mit der Gemeinde vergeblich versucht haben. Die höhere Instanz wäre Ihre Kreisverwaltung. Auch bei Gemeinderatsmitgliedern würde ich es versuchen. Ferner gibt es ausser Fachanwälten für Verwaltungsrecht sicher auch einen Haus- und Grundbesitzerverein in Ihrer Landeshauptstadt.
MfG
H.G.

Hallo,
kann leider nicht weiterhelfen.
Hoffe, du hast woanders Glück!