Antrag auf Befreiung der Sozialversicherungspflich

Hallo,

es gibt ja die Möglichkeit, wenn man sich selbständig macht einen Antrag zu stellen das man für 3 Jahre von der Sozialversicherungspflicht befreit ist.

Die Frage die ich mir nun stelle ist, was ist wenn nach Ablauf der 3 Jahre plötzlich festgestellt wird --> Sozialversicherungspflichtig ?

a) Sind dann nur Beträge ab diesem Zeitpunkt zu leisten oder noch zusätzlich, rückwirkend, Beiträge für diese 3 Jahre der Freistellung ?
b)Was ist bezüglich a) wenn man das Unternehmen, Gewerbe, weil es zu unwirtschaftlich läuft zb am letzten Tag der Befreiungszeitraums schließt und abmeldet (gerade auch hinsichtlich des letzen Jahres, wenn zb der Ende des Zeitraums Mitten im Jahr ist ?

c) Zählt das letzte Jahr (wenn das Ende des 3 Jahres Zeitraums mitten im Jahr wäre zb) dann noch voll zum Befreiungszeitraum mit, als gewissermaßen 3,5 Jahre oder nicht ?

Grüße

Golem

es gibt ja die Möglichkeit, wenn man sich selbständig macht
einen Antrag zu stellen das man für 3 Jahre von der
Sozialversicherungspflicht befreit ist.

Du meinst wahrscheinlich die Rentenversicherungspflicht.

Die Frage die ich mir nun stelle ist, was ist wenn nach Ablauf
der 3 Jahre plötzlich festgestellt wird -> Sozialversicherungspflichtig ?

Das wird nicht passieren, denn wenn man sich für drei Jahre befreien läßt, ist festgestellt worden, dass man rentenversicherungspflichtig ist. Wenn man nicht pflichtig ist, braucht man sich auch nicht befreien zu lassen.

Guten Tag Golem,
wenn Sie so einen Antrag stellen und Sie werden befreit, dann ergibt
sich zunächst aus dem Bescheid der Befreiungszeitraum.
Wenn die im Antrag genannten Voraussetzungen gegeben bleiben und sich
während des Befreiungszeitraumes keine die Befreiung ausschließenden
neuen Umstände ergeben, dann bleiben Sie befreit. Und eine Nachforderung entfällt. Ihre Überlegungen hinsichtlich Kalenderjahr
und kreuzendem Befreiungszeitraum sind müßig. Es gilt der
Beginn der Tätigkeit und deren Verlauf bzw. Ende.
Gruß
Günther

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Hallo,

das ist totaler blödsinn den sie da schreiben. ein solches stußgerede ist oft genau der grund warum schnell soviele teuere fehler enstehen.

die problematik ist schwerer als sie es versuchen darzustellen,
gerade am anfang einer selbständigen tätigkeit kann es oft durchaus ein problem sein die vorrausetzungen zu erfüllen, weil es eben eine weile dauern kann bis das geschäftsgebaren soweit sich entwickelt hat das sich die problematikt von alleine erledigt hat. gerade deswegen gibt es ja die 3 jahresfrist. allerdings sagt keiner was nach den 3 jahren ist wenn festgestellt wird hey sie sind rentenversicherungspflichtig. besonders wenn es um die frage geht werden dann beiträge noch für die 3 jahre rückwirkend verlangt oder bezahlt man erst ab ablauf der 3 jahre. gerade am anfang der gründungspfhase kann man jeden cent gut gebrauchen und es ist so schon schwer genug eine spätere mögliche 3 jahrige rückforderung, trotz antrag könnte einen endgültig finanziell ruinieren, denn man kann ja nie wissen, daher dürfte wohl klar sein das man da in der hinsicht schon abgesichert sein möchte bevor es zu spät ist …

wenn sie also nichts besseres vorzutragen haben als diesen ":smiley:as wird nicht passieren, denn wenn man sich für drei Jahre

befreien läßt, ist festgestellt worden, dass man
rentenversicherungspflichtig ist. Wenn man nicht pflichtig
ist, braucht man sich auch nicht befreien zu lassen …" Stuß sparen sie sich ihre kommentare hierzu.

grüße und danke an den vorredner

golem

[MOD] Dunkelgelbe Karte!

das ist totaler blödsinn den sie da schreiben. ein solches
stußgerede …

wenn sie also nichts besseres vorzutragen haben als diesen
„…“ Stuß sparen sie sich ihre kommentare hierzu.

Sollte ich noch einmal solche verbalen Entgleisungen von Dir lesen, wird der Artikel kommentarlos gelöscht und ans Team weitergeleitet!

Gruß
CM

Danke MOD, dem ist nichts hinzuzufügen.