Antrag auf Befreiung ->Sozialversicherungspflic

Hallo Leute,

also ich möchte mich selbständig machen und das Thema Gefahren der nachträglich festgestellten Sozialversicherungpflicht (Renten …) ist ja auch nicht zu verachten. Man kann ja nie wissen und besser jetzt klarheit zu verschaffen bevor es der Topf in den Brunnen gefallen ist.

Also da gibt es ja die Möglichkeit sich 3 Jahre von der Soziplflicht befreien zu lassen was ja eine gute Sache ist bezüglich Sicherheit, Planen und bessere Liquidität, allerdings frage ich mich was ist wenn man nach den 3 Jahren sozialvericherungspflicht (Renten und ALV) festellen sollte bzw was passiert dann ?
Sind diese 3 Jahre dann auf jeden Fall rausgenommen, sprich keine rückwirkende Beitragserstattung für die 3 Jahre und das dann nur für die Zeit nach diesen 3 Jahren Sozipflicht besteht und Beiträge entrichtet werden müssen oder für die Komplette Zeit seit aufnnahme der Tätigkeit als „Unternehmer“ und könnte man dem in diesem Fall entgehen wenn man das Unternehmen mit Ablauf der 3 Jahre wieder auflöst. ???

LG und danke im voraus

Georg

Hallo,
zunächst einmal gilt grundsätzlich, (es gibt Ausnahmen) dass Selbständige nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Oder gibt es Befürchtungen hinsichtlich Scheinselbständigkeit?
Wenn die Fragestellung „ein ganz klein wenig“ verständlicher wäre,
könnte dies evtl. auch Antworten des einen oder anderen Kollegen in diesem Forum hervorrufen. Ich für meinen Teil muss leider eingestehen,
das ich die Frage(n?) nicht verstanden habe.
Grübelnde Grüße

Joerg Koenig