Ich war im August in Med.Reha und dort wurde eine erste Diagnose gestellt und daraufhin auch der Antrag auf Umschulung.Ich bin gelernte Hofa und darf den Job nimmer machen,aber das steht eigendlich so richtig erst seid gestern(7.12.11)fest.Der Antrag wurde abgelehnt in der 3.ten Instanz und nun frage ich mich ob ich den Antrag einfach nochmal stellen soll,da ich ja jetzt die Diagnose bestätigt habe und noch mehr habe wie gedacht.
Eine Klage würde ca. 1 Jahr dauernd,was ich aber finanziell nicht schaffe. Also die Frage: Kann ich nach einer Ablehnung ohne die das die RV die richtigen Diagnosen hatte, nun nochmals einen Antrag stellen mit den richtigen Diagnosen,odre wird das dann automatisch abgelehnt???Danke für Eure Hilfe
HAllo,
grundsätzlich kann immer, sobald neue Tatsachen relevant werden, ein abgelehnter Antrag nochmal angegangen werden. Sie klagen ja nicht, sondern stellen einen Antrag auf erneute Prüfung, der wiederum bescheidet werden muss - mit der Möglichkeit eines erneuten Widerspruchs von Ihnen.
gruß
j türk
www.tuerk-versicherungen.de
Dankeschön!! Diese Antwort hilft mir seehr viel weiter.Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue jahr wünsche ich Ihnen!!
K.Niederstrasser
Hallo Tktwisted,
Dazu traue ich mir kein Urteil zu. Ich fürchte aber daß Deine Karten schlecht aussehen.
Herzliche Grüße
Bernhard
Kein Thema,
auch Ihnen alle Gute für die Zukunft.
Ihr
Johannes Türk www.tuerk-versicherungen.de
Dankeschön!! Diese Antwort hilft mir seehr viel weiter.Ein
schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue jahr
wünsche ich Ihnen!!
K.Niederstrasser
Hallo tktwisted,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Reha nicht weiter helfen.
Informieren können Sie sich bei der Renten- und der Krankenkasse – falls Sie dies noch nicht getan haben.
Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
Hallo,
ich würde die neue Diagnose zur RV schicken, zwecks erneuter Prüfung, wegen Verschlimmerung.
Gruß Franjo