Hallo,
Person X wurde aus einer Stationären reha entlassen. Dort steht folgendes:
Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung:
letzte Berufliche tätigkeit: Bäckereifachverkäuferin nur noch unter 3 std.
Positives und negatives leistungsbild:
leichte arbeit,zeitweise stehend, überwiegend sitzend, tagesschicht
beschreibung des leistungsvermögens:
das qualitative und quantitative Leistungsvermögen für die letzte berufliche Tätigkeit ist aufgehoben.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann die patientin noch leichte körperliche Tätigkeiten vollschichtig verrichten, dabei sollte sie nicht in Zwangshaltungen tätig sein oder auf leitern und gerüsten arbeiten.ferner sollte sie keine Lasten >5 KG heben oder tragen müssen.
bereits im Vorfeld der jetzigen rehabilitation wurden LTAs beantragt.
Von unserer seite wird dieses Vorgehen unterstützt.
person X wird jetzt arbeitsunfähig entlassen.
die fragen:
Hat man damit gute chancen auf eine Umschulung durch die DRV? die wollten die reha, um über den ANtrag der umschulung zu entscheiden.
Kann Person X eigentlich Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderumgsrente bei der DRV beantragen?
Hätte X überhaupt chancen, rente zu bekommen?
MFG Vincent