Antrag auf berufsunfähigkeit bzw. erwerbsminderun

Hallo,

Person X wurde aus einer Stationären reha entlassen. Dort steht folgendes:
Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung:
letzte Berufliche tätigkeit: Bäckereifachverkäuferin nur noch unter 3 std.

Positives und negatives leistungsbild:
leichte arbeit,zeitweise stehend, überwiegend sitzend, tagesschicht

beschreibung des leistungsvermögens:
das qualitative und quantitative Leistungsvermögen für die letzte berufliche Tätigkeit ist aufgehoben.

Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann die patientin noch leichte körperliche Tätigkeiten vollschichtig verrichten, dabei sollte sie nicht in Zwangshaltungen tätig sein oder auf leitern und gerüsten arbeiten.ferner sollte sie keine Lasten >5 KG heben oder tragen müssen.
bereits im Vorfeld der jetzigen rehabilitation wurden LTAs beantragt.
Von unserer seite wird dieses Vorgehen unterstützt.

person X wird jetzt arbeitsunfähig entlassen.

die fragen:

Hat man damit gute chancen auf eine Umschulung durch die DRV? die wollten die reha, um über den ANtrag der umschulung zu entscheiden.

Kann Person X eigentlich Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderumgsrente bei der DRV beantragen?
Hätte X überhaupt chancen, rente zu bekommen?

MFG Vincent

Hallo,

wann ist denn die Person X geboren ?
Hat Person X eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen ?

Grúß

Person X ist 1971 geboren. hat leider keine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

person X hofft jetzt, das sie eine Umschulung ( teilhabe am arbeitsleben ) bekommt.

MFG

Hallo Patrick,

wenn ich denn Ursprungstext richtig verstanden habe, kann sie zwar in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten, jedoch andere Berufstätigkeiten sind noch möglich.
In diesem Fall würde sie keine Erwerbsminderungsrente bekommen,
da sie nach dem 01.01.1961 geboren ist.

Gruß

Hallo,

Von unserer seite wird dieses Vorgehen unterstützt.

person X wird jetzt arbeitsunfähig entlassen.

die fragen:

Hat man damit gute chancen auf eine Umschulung durch die DRV?

Kann sein. Definitiv erfährt man es, wenn man den schriftlichen Bescheid erhält. Vermutlich müßte vorher die Arbeisunfähigkeit beendet sein - sonst könnte man ja auch nicht an einer Umschulung teilnehmen.

die wollten die reha, um über den ANtrag der umschulung zu
entscheiden.

Also abwarten.

Kann Person X eigentlich Berufsunfähigkeitsrente

Gibt es bei der RV nicht

oder
Erwerbsminderumgsrente bei der DRV beantragen?

Kann man, ist ja nicht verboten

Hätte X überhaupt chancen, rente zu bekommen?

Erfährt man, wenn man sie beantragt.

Gruß
Otto