Antrag auf Betreuung ,Rücknahme ?

Hallo,ist es möglich einen gestellten Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht wieder zurückzunehmen, da der verunfallte Betroffene inzwischen aus dem Koma erwacht ist ?Der Antrag soll noch nicht bearbeitet worden sein, wegen Überbealstung dauert das noch Monate.

Fragende Grüße,Tjorven.

Hallo,

so ganz offiziell geht das nicht, weil wir uns hier in einem Amtsermittlungsverfahren befinden. D.h. das Gericht wird hier nicht aufgrund eines rücknehmbaren Antrags sondern aufgrund einer Anregung tätig, und arbeitet dann auf Basis eigener Erkenntnisse (z.B. indem es ein medizinisches Gutachten in Auftrag gibt und dann bewertet).

Es ist aber trotzdem kein Problem die Sache klar zu ziehen. Genauso wie die Betreuungsanregung formlos möglich ist, kann man auch weitere Informationen zur Angelegenheit formlos dem Gericht mitteilen. Hier dürfte ein entsprechendes Schreiben zur Genesung mit einem beigefügten ärztlichen Attest reichen, damit das Gericht das Verfahre kurzfristig einstellt.

Gruß vom Wiz